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Bitcoin-Haltefrist: Grüne und SPD wollen das Aus

Am 5. Mai 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Drucksache 21/5752 einen formalen Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist eing...

Steuer
von Phillip K.
10 Min.
Bitcoin-Haltefrist: Grüne und SPD wollen das Aus

⚡ Quick Takes

  • Drucksache 21/5752 vom 5. Mai 2026: Bündnis 90/Die Grünen wollen die Krypto-Haltefrist nach § 23 EStG streichen
  • Coins, die vor dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden, fallen unter Bestandsschutz
  • Lars Klingbeil hat am 29. April auf der Bundespressekonferenz zwei Milliarden Euro für den Haushalt 2027 angekündigt
  • SPD-Strategiepapier des Seeheimer Kreises favorisiert Kapitalertragsteuer plus Soli (26,375 Prozent), Grüne den persönlichen Einkommensteuersatz
  • CDU/CSU stellt sich öffentlich quer: „Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern"
  • Eric Demuth von Bitpanda nennt die Reform mit Blick auf Österreich eine „extrem dumme Entscheidung"

Am 5. Mai 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Drucksache 21/5752 einen formalen Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist eingebracht. Eine Woche zuvor hatte SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz zwei Milliarden Euro über eine neue Krypto-Besteuerung im Haushalt 2027 angekündigt. Damit steht das deutsche Krypto-Steuerprivileg erstmals seit Einführung 2009 ernsthaft zur Disposition.

Beide Vorgänge sind getrennt eingereicht und treffen sich inhaltlich an entscheidenden Punkten. Beide Seiten halten die zwölfmonatige Haltefrist nach § 23 EStG für nicht mehr zeitgemäß. Beide rechnen mit signifikanten Mehreinnahmen, die Grünen sprechen von „mindestens 5 Milliarden Euro" pro Jahr, Klingbeil rechnet zusammen mit Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität mit zwei Milliarden. Und beide flankieren die Maßnahme politisch mit dem Vorwurf, Krypto-Anleger seien gegenüber Aktionären steuerlich privilegiert. Die Antwort des Koalitionspartners liegt seit dem 7. Mai vor: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht „keinen Anlass" für Änderungen — und ohne ihre Stimmen gibt es im Parlament keine Mehrheit.

Was Drucksache 21/5752 konkret vorsieht

Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" und wurde von Sebastian Schäfer, Max Lucks, Katharina Beck, Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte und Stefan Schmidt sowie der gesamten Grünen-Fraktion eingebracht. Kern der Regelung: Die Haltefrist nach § 23 EStG entfällt für Kryptowerte ersatzlos. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, also bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Der entscheidende Stichtag im Entwurf ist der 31. Dezember 2025. Coins, die vor diesem Datum erworben wurden, behalten die alte Regelung und können nach Ablauf eines Jahres weiterhin steuerfrei verkauft werden. Alle Käufe ab dem 1. Januar 2026 fielen unter das neue Regime, sobald das Gesetz beschlossen ist. Diese Grandfathering-Klausel ist juristisch sauber, weil rückwirkende Belastung verfassungsrechtlich problematisch wäre, und politisch klug, weil sie Bestandsanlegern den Aufschrei nimmt.

47 Mrd. €
Krypto-Gewinne 2024
17 Mrd. €
davon steuerpflichtig
5 Mrd. €
erwartete Mehreinnahmen
31.12.2025
Bestandsschutz-Stichtag

Begründet wird der Schritt mit zwei Argumenten. Erstens sei Bitcoin wegen seiner hohen Volatilität und der entstandenen systemischen Risiken kein Äquivalent zu Gold, das nach einem Jahr ebenfalls steuerfrei ist. Zweitens sei Deutschland innerhalb der EU eine Ausnahme, da die meisten Mitgliedsstaaten Krypto-Gewinne ohne Haltefrist besteuern. Max Lucks verwies in der Bundestagsdebatte am 5. Dezember 2025 auf 47 Milliarden Euro Krypto-Gewinne in Deutschland 2024, von denen wegen der Haltefrist nur 17 Milliarden steuerpflichtig waren.

Klingbeils Zwei-Milliarden-Wette für Haushalt 2027

Am 29. April 2026 verkündete Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027. Aus dem Bereich Krypto-Besteuerung und Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sollen zusammen rund zwei Milliarden Euro fließen. Konkrete Details kündigte er für Anfang Juli 2026 an, wenn der Haushalt 2027 zur Etatreife kommt.

Klingbeil ließ offen, ob die SPD den Grünen-Weg über den persönlichen Einkommensteuersatz oder den Aktien-Weg mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag favorisiert. In den Koalitionsverhandlungen mit der Union im März 2025 hatte die SPD eine 30-Prozent-Kapitalertragsteuer auf Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer gefordert, durchgesetzt wurde sie nicht. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag fehlt die Krypto-Besteuerung. Dass das Thema jetzt trotzdem wiederkommt, ist haushaltspolitisch erklärbar: Die Etatlücke 2027 muss mit etwas gefüllt werden, das politisch tragbar ist und keine breite Wählergruppe direkt trifft.

Das SPD-Strategiepapier hinter Klingbeil

Die inhaltliche Vorlage liefert ein Strategiepapier des konservativen SPD-Flügels. Am 27. Oktober 2025 veröffentlichten die SPD-Bundestagsabgeordneten Parsa Marvi und Philipp Rottwilm im Auftrag des Seeheimer Kreises das Papier „Gerechtigkeit schafft Stärke — Leitplanken für die Finanzpolitik von morgen". Darin steht die zentrale Forderung: Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten sollen „unabhängig von der Haltedauer einheitlich besteuert" werden, gemeint ist die Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent, analog zu Aktien. Bitcoin wird im Papier als „hochspekulativ" mit „starker Kursvolatilität" charakterisiert, fast wortgleich zur Argumentation der Grünen.

Das Parteiprogramm der Bundes-SPD sieht Bitcoin grundsätzlich kritisch. Der Euro soll als stabiles Zahlungsmittel Vorrang haben, Krypto wird als Spekulationsgegenstand reguliert. Wer also auf eine Kehrtwende der SPD bei der Haltefrist gehofft hatte, hat das Parteiprogramm nicht gelesen.

Vorgeschichte: zwei abgelehnte Anträge und eine SPD-Andeutung

Die heutige Lage entstand nicht aus dem Nichts. Im Rahmen der Beratungen zur DAC-8-Umsetzung (Drucksache 21/1937), die der Bundestag am 6. November 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD beschloss, brachten Grüne und Linke jeweils Entschließungsanträge zur Abschaffung der Haltefrist ein. Drucksache 21/2630 der Grünen wurde abgelehnt, Drucksache 21/2631 der Linken ebenfalls. In derselben Debatte sprach Max Lucks von einer „Kryptolücke", die geschlossen werden müsse, und der SPD-Abgeordnete Jens Behrens signalisierte ausdrücklich die Bereitschaft, das Thema „im nächsten Gesetzgebungsprozess gemeinsam anzugehen". Diese Zusage ist mit Drucksache 21/5752 jetzt eingelöst.

Linken-Abgeordnete Isabelle Vandre hatte mit einer anderen Zahl Druck gemacht: 7 Millionen Krypto-Nutzer in Deutschland, aber laut Schätzungen nur eine Compliance-Quote von 3 Prozent in der Steuererklärung. Eine Haltefrist-Abschaffung würde, kombiniert mit den DAC-8-Meldepflichten ab 1. Januar 2026, dieses strukturelle Problem mit einem Schlag entschärfen, weil Krypto-Plattformen jede Transaktion automatisch an die Finanzämter melden.

CDU/CSU stellt sich quer: „Wir sehen keinen Anlass"

Wie Blocktrainer am 7. Mai berichtete, liegt der Redaktion erstmals eine schriftliche Stellungnahme der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. Sie wurde im Rahmen einer Bürgeranfrage versandt und positioniert die Union erstaunlich deutlich gegen jede Änderung der Haltefrist.

Damit verändert sich die parlamentarische Lage grundlegend. Die SPD könnte mit den Grünen und der Linken zwar inhaltlich an einem Strang ziehen, ohne die Stimmen von CDU/CSU und der Bitcoin-freundlichen AfD reicht es im Bundestag aber nicht für eine Mehrheit. Die Union signalisiert intern damit klaren Widerstand gegen das Vorhaben aus dem Bundesfinanzministerium und legt sich gleichzeitig auf eine inhaltliche Linie fest.

Das Systematik-Argument: Bitcoin neben Gold und Fremdwährungen

Die zentrale Begründung der Union ist steuerrechtlich-systematisch und nicht ideologisch. Bitcoin werde in Deutschland nicht als Aktie behandelt, sondern als „sonstiges Wirtschaftsgut" im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Dieselbe Systematik gilt für Gold, Kunst und Fremdwährungen. Wörtlich:

Das Argument zielt auf einen oft übersehenen Punkt: Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, kann Gewinne zwar steuerfrei realisieren, im Gegenzug sind Verluste nach Ablauf der Haltefrist aber auch nicht mehr anrechenbar. Diese Symmetrie unterscheidet die aktuelle Behandlung deutlich von Aktiengeschäften, bei denen die Abgeltungsteuer dauerhaft greift und Verluste mit Gewinnen aus demselben Verlustverrechnungstopf ausgeglichen werden können.

Die Union deutet außerdem auf eine künftige Komplikation hin: Mit Einführung des Digitalen Euros würde sich die Frage stellen, warum Krypto-Vermögenswerte steuerlich anders behandelt werden sollten als andere digitale Geldformen. Ein systematischer Bruch heute könnte morgen zur regulatorischen Sackgasse werden.

Offenheit für Krypto in der Altersvorsorge

Bemerkenswert ist ein Nebensatz im Antwortschreiben. Die Union signalisiert ausdrücklich Bereitschaft, sich an einer Diskussion zu beteiligen, „wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte". Das ist neu und ein deutlich konstruktiverer Ton, als ihn die SPD aktuell anschlägt. Bisher ist es im Altersvorsorgedepot nicht möglich, Bitcoin direkt zu kaufen — eine Öffnung wäre ein regulatorisches Großprojekt mit Signalwirkung.

Branche reagiert: „Extrem dumme Entscheidung"

Die Krypto-Industrie hat scharf reagiert. Eric Demuth, Mitgründer der österreichischen Börse Bitpanda, nennt die geplante Abschaffung eine „extrem dumme Entscheidung" und warnt mit Blick auf Österreich, das die Haltefrist 2022 abgeschafft hat. Die technische Umsetzung eines automatischen Steuerabzugs auf Plattform-Ebene habe enorme Ressourcen verschlungen, Produktentwicklungen verzögert und dem Staat fiskalisch wenig gebracht. Der Grund: Krypto ist kein geschlossenes System wie der Aktienhandel. Anleger transferieren Coins zwischen Plattformen, in Self-Custody-Wallets wie Ledger oder BitBox und über DeFi-Protokolle. Plattformen haben oft keine vollständige Sicht auf Anschaffungskosten und können den Steuerabzug nicht zuverlässig vornehmen.

Fazit: Was Anleger jetzt tun sollten

Die Haltefrist ist nicht abgeschafft. Mit der schriftlichen Absage der CDU/CSU vom 7. Mai sinkt die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Reform deutlich, denn ohne die Unionsstimmen fehlt der SPD die parlamentarische Mehrheit. Drucksache 21/5752 ist gestellt, Klingbeils Eckwerte sind formuliert, aber der Koalitionspartner blockt. Vorsicht ist trotzdem geboten: In den letzten Jahren wurden steuerpolitische Themen immer wieder still und leise an der öffentlichen Debatte vorbei verschoben, sobald Spitzen wie Friedrich Merz und Lars Klingbeil sich verständigt haben.

Drei Dinge sind jetzt sinnvoll. Erstens: Anschaffungsdaten aller Bestände sauber dokumentieren, mit Belegen und in einer geeigneten Software, der Steuersoftware-Vergleich zeigt die Optionen. Zweitens: keine Panikverkäufe, der Bestandsschutz im Grünen-Entwurf zum 31.12.2025 ist juristisch belastbar und politisch breit konsensfähig. Drittens: bis Anfang Juli abwarten, was Klingbeil konkret vorlegt, denn die Differenz zwischen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und 45 Prozent Spitzensteuersatz ist erheblich. Wer konkrete Zahlen für die eigene Position rechnen will, findet im Steuer-Rechner einen Ausgangspunkt, im Haltefrist-Tracker die tagesgenaue Übersicht über bestehende Coins. Eine Reform kann kommen, die Frage ist nur noch, ob die Union umfällt.

Wann tritt die Abschaffung der Krypto-Haltefrist in Kraft?

Im günstigsten Fall zum 1. Januar 2027. Der Grünen-Gesetzentwurf Drucksache 21/5752 sieht das Inkrafttreten ab Verabschiedung vor, mit Anwendung auf alle ab dem 1. Januar 2026 erworbenen Coins. Klingbeil hat Details für Anfang Juli 2026 angekündigt, der Bundeshaushalt 2027 wird im Herbst beschlossen. Mit der Absage der CDU/CSU vom 7. Mai ist eine Verabschiedung 2026 deutlich unwahrscheinlicher geworden, aber nicht ausgeschlossen.

Bleiben meine Bitcoin steuerfrei, wenn ich sie vor 2026 gekauft habe?

Nach dem aktuellen Grünen-Entwurf ja. Drucksache 21/5752 enthält eine Bestandsschutzregelung für alle vor dem 31. Dezember 2025 erworbenen Kryptowerte. Diese Coins können nach Ablauf der einjährigen Haltefrist weiterhin steuerfrei verkauft werden. Was die SPD im Juli vorschlägt, ist offen, aber Bestandsschutz gilt verfassungsrechtlich als nahezu zwingend.

Wie hoch wäre die Steuer ohne Haltefrist?

Der Grünen-Entwurf sieht den persönlichen Einkommensteuersatz vor, also je nach Einkommen 14 bis 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Das SPD-Strategiepapier des Seeheimer Kreises favorisiert dagegen eine einheitliche Kapitalertragsteuer plus Soli von 26,375 Prozent, analog zu Aktien. Welche Variante kommt, entscheidet sich frühestens im Juli 2026 — sofern sich die CDU/CSU bewegt.

Was passiert mit Staking-Erträgen und Airdrops?

Beide bleiben unverändert, sie waren auch bisher schon zum persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Die Reform betrifft ausschließlich Veräußerungsgewinne aus § 23 EStG.

Sollte ich meine Bitcoin jetzt verkaufen?

Aus rein steuerlicher Sicht spricht wenig dafür. Bestände vor dem 31.12.2025 sind nach dem Grünen-Entwurf geschützt, Panikverkäufe würden den Bestandsschutz aufgeben. Wer steuerfreie Gewinne realisieren möchte, kann das nach Ablauf der zwölfmonatigen Frist weiterhin tun, solange das Gesetz nicht in Kraft ist. Eine Anlageentscheidung sollte aber nie allein steuerlich getrieben sein. Wer per Sparplan bei Bitvavo oder Bitpanda ab 2026 zukauft, sollte die FIFO-Logik im Hinterkopf behalten: Beim späteren Verkauf gelten die ältesten Coins zuerst als verkauft.

Quellen

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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Über den Autor

Phillip K.

Phillip K.

Ich beschäftige mich seit 2017 mit Kryptowährungen, zunächst mit starkem Bitcoin-Fokus, heute schwerpunktmäßig mit XRP und dem XRP Ledger. Ich analysiere Marktdynamiken, regulatorische Entwicklungen und institutionelle Adoption.

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