Gewinnermittlung bei Krypto: FiFo, Haltefrist, Freigrenze
Wie der steuerpflichtige Krypto-Gewinn berechnet wird, wie FiFo funktioniert und welche Rolle Haltefrist und Freigrenze spielen
Definition
Die Gewinnermittlung ist die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns aus Krypto-Verkäufen: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gebühren. Bei Kryptowährungen gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Entscheidend sind die Verbrauchsfolge FiFo, die einjährige Haltefrist und die jährliche Freigrenze von 1.000 Euro.
Die Gewinnermittlung ist die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns aus deinen Krypto-Verkäufen. Vereinfacht gilt: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gebühren ergibt den Gewinn. Bei Kryptowährungen läuft das über die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Entscheidend sind drei Stellschrauben: die Verbrauchsfolge (FiFo), die einjährige Haltefrist und die jährliche Freigrenze.
So wird der Krypto-Gewinn berechnet
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der direkt zurechenbaren Kosten wie Handelsgebühren. Beispiel: Du kaufst 1 ETH für 2.000 Euro (plus 10 Euro Gebühr) und verkaufst ihn nach acht Monaten für 3.000 Euro. Dein steuerpflichtiger Gewinn beträgt 990 Euro. Verkaufst du denselben ETH dagegen erst nach über einem Jahr, ist der Gewinn komplett steuerfrei.
FiFo: Welche Coins gelten als verkauft?
Wenn du dieselbe Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hast, muss feststehen, welche Einheiten du verkaufst. Die Finanzverwaltung wendet dafür grundsätzlich das FiFo-Prinzip an (First in, First out): Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft, und zwar walletbezogen.
| Schritt | Aktion | Bestand |
|---|---|---|
| 1 | Kauf 1 BTC zu 20.000 € | 1 BTC (alt) |
| 2 | Kauf 1 BTC zu 40.000 € | 2 BTC |
| 3 | Verkauf 1 BTC zu 50.000 € | FiFo: der erste (20.000 €) gilt als verkauft → 30.000 € Gewinn |
Die Verbrauchsfolge hat damit direkten Einfluss auf die Steuerlast und darauf, ob die Haltefrist schon erfüllt ist. Eine saubere Dokumentation aller Käufe ist deshalb Pflicht.
Haltefrist und Freigrenze
Zwei Regeln entlasten Privatanleger erheblich. Erstens die Haltefrist: Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält, verkauft den Gewinn steuerfrei. Zweitens die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024, zuvor 600 Euro) für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt dein Gesamtgewinn auch nur einen Euro darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Teil.
Privat oder gewerblich
Die bisher beschriebene Berechnung gilt für die private Vermögensverwaltung. Wird deine Tätigkeit als Gewerbe eingestuft, etwa beim Mining oder bei Staking-as-a-Service, gelten andere Regeln: Die Haltefrist-Steuerfreiheit entfällt, die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz, und es greifen Ertragsteuern plus gegebenenfalls Gewerbesteuer.
Dokumentation und Steuerreports
Ohne lückenlose Aufzeichnungen wird die Gewinnermittlung schnell zum Problem, gerade bei vielen Trades, Staking-Rewards oder Wallet-Transfers. Spezialisierte Krypto-Steuertools importieren die Transaktionen von Börsen und Wallets, wenden FiFo an und erzeugen einen fertigen Report für die Steuererklärung. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern und Rückfragen des Finanzamts.
Führe von Anfang an Buch über jeden Kauf mit Datum, Menge und Preis, auch über Wallets und kleine Beträge hinweg. Wer das erst am Jahresende rekonstruieren muss, verzweifelt. Ein Krypto-Steuertool nimmt dir die FiFo-Rechnerei ab. Und denk an die einjährige Haltefrist: Manchmal lohnt es sich, mit einem Verkauf ein paar Wochen zu warten und den Gewinn steuerfrei mitzunehmen. Das hier ersetzt keine Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wird bei Krypto FiFo oder LiFo verwendet?
Die Finanzverwaltung wendet grundsätzlich das FiFo-Prinzip an: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft, und zwar walletbezogen. Diese Verbrauchsfolge bestimmt, welche Anschaffungskosten angesetzt werden und ob die einjährige Haltefrist bereits erfüllt ist. Eine saubere Dokumentation aller Käufe ist dafür Voraussetzung.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 1.000 Euro pro Jahr (vorher 600 Euro). Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Übersteigt dein Gesamtgewinn diese Grenze auch nur um einen Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.
Kann ich Krypto-Verluste steuerlich verrechnen?
Ja, aber nur innerhalb derselben Einkunftsart. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, also etwa Krypto-Verluste mit Krypto-Gewinnen. Ein Verrechnen mit Arbeitslohn oder Kapitalerträgen aus Aktien ist nicht möglich. Nicht genutzte Verluste lassen sich ins Folgejahr vortragen.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 105.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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