Krypto-Freigrenze 2026: 1.000 EUR Steuer-Regel erklärt
Warum 1.001 EUR Gewinn 350 EUR Steuer kosten, wie FIFO die Haltefrist beeinflusst und welche legalen Optimierungen es gibt
Definition
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 in Deutschland 1.000 EUR pro Jahr. Bleibt der Gesamtgewinn darunter, fällt keine Steuer an, wird er überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig.
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit dem Steuerjahr 2024 1.000 EUR pro Person und Jahr (vorher 600 EUR). Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, angehoben durch das Wachstumschancengesetz (rückwirkend ab 1. Januar 2024). Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto, NFTs, Gold) unter 1.000 EUR, fällt keine Steuer an. Übersteigt er die Grenze auch nur um 1 EUR, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
Freigrenze vs. Freibetrag: Der Cliff-Effekt
| Merkmal | Freigrenze (Krypto) | Freibetrag (z.B. Sparerpauschbetrag) |
|---|---|---|
| Prinzip | Alles oder nichts | Nur der übersteigende Betrag wird besteuert |
| Unter dem Betrag | 0 EUR Steuer | 0 EUR Steuer |
| Über dem Betrag | Gesamter Gewinn steuerpflichtig | Nur der Teil darüber steuerpflichtig |
| Betrag 2026 | 1.000 EUR | 1.000 EUR (Sparerpauschbetrag) |
Der Cliff-Effekt verdeutlicht das Problem: Anna erzielt 999 EUR Krypto-Gewinn und zahlt 0 EUR Steuer. Bob erzielt 1.001 EUR bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und zahlt ca. 350 EUR Steuer. Zwei Euro mehr Gewinn führen zu 350 EUR Steuerbelastung. Bei einem Freibetrag würde Bob nur auf die 1 EUR über der Grenze Steuer zahlen, also ca. 0,35 EUR.
Was zählt zur Freigrenze: Nicht nur Krypto
Die 1.000-EUR-Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht nur für Kryptowährungen. Dazu zählen: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und allen anderen Kryptowährungen innerhalb der 12-Monats-Haltefrist, NFT-Verkäufe, physisches Gold und Edelmetalle (unter einem Jahr Haltedauer) sowie Devisen-Spekulationsgeschäfte. Alle Gewinne werden addiert, Verluste können gegengerechnet werden.
Wichtig: Die Freigrenze gilt pro Person, nicht pro Ehepaar. Bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner eigene 1.000 EUR, zusammen also 2.000 EUR. Sie gilt nicht pro Börse und nicht pro Coin, sondern als Gesamtsumme über alle Plattformen und Assets. Staking- und Mining-Erträge fallen unter eine separate Freigrenze von 256 EUR (§ 22 Nr. 3 EStG, sonstige Einkünfte).
Haltefrist und FIFO: Zusammenspiel mit der Freigrenze
Die 12-Monats-Haltefrist nach § 23 EStG ist der wichtigste Hebel: Gewinne aus Krypto-Verkäufen nach mehr als 365 Tagen Haltedauer sind komplett steuerfrei und zählen nicht zur Freigrenze. Wer seine Bitcoin über ein Jahr hält (HODL-Strategie), muss sich um die Freigrenze keine Gedanken machen, egal wie hoch der Gewinn ist.
Bei DCA-Sparplänen wird es komplex: Jede monatliche Ausführung hat ein eigenes Kaufdatum und damit eine eigene Haltefrist. Beim Verkauf gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins werden zuerst verkauft. Wer im Januar 2025 mit einem Sparplan begonnen hat, kann die Januar-Tranche ab Februar 2026 steuerfrei verkaufen, die Februar-Tranche ab März 2026 usw. Nur die Gewinne aus Tranchen innerhalb der Haltefrist zählen zur Freigrenze.
DAC8 ab 2026: Das Ende der Dunkelziffer
Mit der EU-Richtlinie DAC8, umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), müssen alle Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2026 Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden melden. Gemeldet werden Name, Adresse, Steuer-ID, aggregierte Bruttokauf- und -verkaufsbeträge, Transaktionsanzahl und Wallet-Adressen. Die erste Datenlieferung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt bis zum 31. Juli 2027, der erste EU-weite Datenaustausch am 30. September 2027. Bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung drohen den Anbietern Strafen bis zu 50.000 EUR pro Fall.
Für Anleger bedeutet das: Die Freigrenze korrekt zu nutzen war bisher optional, viele haben Krypto-Gewinne schlicht nicht gemeldet. Ab 2026 wird das Finanzamt automatisch informiert. Wer bisher Gewinne verschwiegen hat, sollte eine Nachmeldung oder Selbstanzeige prüfen, bevor die DAC8-Daten eintreffen.
Legale Steueroptimierung: So nutzt du die Freigrenze
Haltefrist nutzen: Die wichtigste Strategie. Coins länger als 365 Tage halten = komplett steuerfrei, kein Limit nach oben. Freigrenze gezielt ausschöpfen: Verkäufe so planen, dass der Gesamtgewinn unter 1.000 EUR bleibt. Über mehrere Steuerjahre verteilen, z.B. 900 EUR im Dezember und 900 EUR im Januar realisieren. Tax Loss Harvesting: Verlustpositionen gezielt realisieren, um Gewinne zu reduzieren. Deutschland kennt keine Wash-Sale-Regel, ein sofortiger Rückkauf nach dem Verkauf ist legal. Wallet-Trennung: HODL- und Trading-Bestände auf getrennten Wallets halten, um versehentliches FIFO-Verbrauchen steuerfreier Bestände zu vermeiden.
Die Freigrenze ist eine Falle, wenn man sie nicht versteht. 1.001 EUR Gewinn kosten dich bei 35 % Grenzsteuersatz ca. 350 EUR Steuer, 999 EUR kosten nichts. Plane deine Verkäufe bewusst: Lieber über den Jahreswechsel verteilen als knapp über die Grenze rutschen. Und vergiss nicht, NFT-Gewinne und Gold-Verkäufe mitzurechnen, alles zählt zur selben Freigrenze.
Was passiert, wenn ich die 1.000-EUR-Freigrenze um 1 EUR überschreite?
Der gesamte Gewinn von 1.001 EUR wird besteuert, nicht nur der 1 EUR darüber. Das ist der Unterschied zur Freigrenze: Bei einem Freibetrag wäre nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bedeutet das ca. 350 EUR Steuer statt 0 EUR. Deshalb lohnt es sich, Verkäufe so zu planen, dass man knapp unter der Grenze bleibt.
Zählen NFT-Verkäufe auch zur Krypto-Freigrenze?
Ja, NFT-Verkäufe innerhalb der 12-Monats-Haltefrist zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG und werden mit Krypto-Gewinnen, Gold-Verkäufen und anderen Spekulationsgeschäften zusammengerechnet. Die 1.000-EUR-Freigrenze gilt für die Gesamtsumme aller dieser Geschäfte.
Wie hoch ist die Freigrenze für Staking-Erträge?
Staking-, Mining- und Lending-Erträge fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) mit einer separaten Freigrenze von 256 EUR pro Jahr. Diese ist unabhängig von der 1.000-EUR-Freigrenze für Veräußerungsgewinne. Ab 257 EUR wird auch hier der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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