Schenkungsteuer-Rechner: Krypto steuerfrei verschenken
Freibeträge, Steuerklassen und Schenkungsteuer sofort berechnen.
Eine Schenkung von 50.000 € an Kind ist steuerfrei. Der Freibetrag beträgt 400.000 €, davon sind noch 350.000 € verfügbar.
Was ist die Schenkungsteuer bei Krypto?
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen lebenden Personen, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gehören steuerlich zum Vermögen und unterliegen bei Schenkung denselben Regeln wie Geld, Aktien oder Immobilien.
Der maßgebliche Wert ist der Marktkurs zum Zeitpunkt der Übertragung. Anders als bei Immobilien, wo häufig Gutachten nötig sind, lässt sich der Wert von Kryptowährungen über CoinGecko oder CoinMarketCap einfach und transparent ermitteln. Die Schenkung selbst ist kein steuerrelevantes Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, der Schenker zahlt also keine Einkommensteuer auf den Kursgewinn.
Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad (bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und dem Wert der Übertragung. Bleibt der Wert unter dem Freibetrag, ist die Schenkung komplett steuerfrei. Der Rechner oben berechnet das Ergebnis sofort.
Freibeträge und Steuerklassen nach § 16 ErbStG
Die Höhe der Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 EUR Freibetrag (Steuerklasse I), Kinder 400.000 EUR (Steuerklasse I), Nicht-Verwandte nur 20.000 EUR (Steuerklasse III). Alle Freibeträge erneuern sich nach 10 Jahren vollständig.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 EUR | I | 7–30% |
| Kinder | 400.000 EUR | I | 7–30% |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | I | 7–30% |
| Eltern (Schenkung) | 20.000 EUR | II | 15–43% |
| Geschwister | 20.000 EUR | II | 15–43% |
| Neffe / Nichte | 20.000 EUR | II | 15–43% |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | III | 30–50% |
Schenkung vs. Erbschaft: Steuerliche Unterschiede
Schenkung (zu Lebzeiten)
Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar. Zeitpunkt und Höhe frei wählbar. Optimale Kontrolle über die steuerliche Gestaltung.
Erbschaft (nach Tod)
Freibetrag nur einmal. Eltern erhalten bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 EUR Freibetrag), bei Schenkung nur Klasse II (20.000 EUR).
Beispielrechnung: Krypto an Kind verschenken
Sandra verschenkt 3 BTC im Wert von 150.000 EUR an ihre Tochter. Keine Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren.
Komplett steuerfrei. Sandra hat noch 250.000 EUR Freibetrag für weitere Schenkungen an ihre Tochter innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Markus verschenkt 2 ETH im Wert von 80.000 EUR an seinen besten Freund. Keine Vorschenkungen.
Nicht-Verwandte haben nur 20.000 EUR Freibetrag und fallen in Steuerklasse III (30u201350%). Bei größeren Beträgen ist das steuerlich sehr teuer.
Haltefrist-Übernahme: Der steuerliche Vorteil bei Krypto-Schenkungen
Bei einer Krypto-Schenkung wird die Haltefrist des Schenkers vollständig auf den Beschenkten übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Hat der Schenker den Bitcoin vor 2 Jahren gekauft und verschenkt ihn, kann der Beschenkte sofort steuerfrei verkaufen, weil die 1-Jahres-Haltefrist längst abgelaufen ist.
Praxisbeispiel: Du hast 2022 Bitcoin für 20.000 EUR gekauft, aktueller Wert 80.000 EUR. Verkaufst du selbst, zahlst du 0 EUR Einkommensteuer (Haltefrist > 1 Jahr). Verschenkst du an dein Kind, zahlt dieses ebenfalls 0 EUR Einkommensteuer beim Verkauf. Und dank des 400.000 EUR-Freibetrags fällt auch keine Schenkungsteuer an. Ergebnis: 80.000 EUR steueroptimiert an die nächste Generation übertragen.
Die Schenkung selbst ist kein Veräußerungsgeschäft. Erst wenn der Beschenkte verkauft und die übernommene Haltefrist noch nicht abgelaufen ist, wird Einkommensteuer fällig. Die Schenkungsteuer nach ErbStG ist davon unabhängig und wird separat berechnet. Der Haltefrist-Tracker berechnet den genauen Countdown bis zur Steuerfreiheit.
Die 10-Jahres-Regel clever nutzen
Freibeträge nach § 16 ErbStG erneuern sich alle 10 Jahre vollständig, was eine langfristige, steuerfreie Vermögensübertragung ermöglicht. Bei einem Kind bedeutet das: Alle 10 Jahre können bis zu 400.000 EUR steuerfrei übertragen werden. Durch frühzeitigen Beginn lassen sich über zwei bis drei Zyklen problemlos siebenstellige Krypto-Vermögen steuerfrei weitergeben.
Zyklus 1
2026: 400.000 EUR
Erster Freibetrag
Zyklus 2
2036: 400.000 EUR
Freibetrag erneuert
Zyklus 3
2046: 400.000 EUR
1,2 Mio. EUR steuerfrei
Vorsicht bei Kettenschenkungen: Wenn du Krypto zunächst an deinen Ehepartner schenkst (500.000 EUR Freibetrag), der diese dann an euer Kind weiterschenkt (400.000 EUR Freibetrag), addiert das Finanzamt die Schenkungen nur dann nicht, wenn zwischen den Übertragungen ein angemessener Zeitraum liegt und der Zwischenbeschenkte eigene Verfügungsmacht hatte.
Häufige Fehler bei Krypto-Schenkungen
Die drei häufigsten Fehler bei Krypto-Schenkungen: Meldepflicht ignorieren, Vorschenkungen vergessen und Schenkung- mit Einkommensteuer verwechseln. Jeder dieser Fehler kann zu Nachzahlungen oder Strafverfahren führen.
Steuerklassen bei Schenkung vs. Erbschaft
| Empfänger | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Ehepartner | Klasse I, 500.000 EUR | Klasse I, 500.000 EUR |
| Kinder | Klasse I, 400.000 EUR | Klasse I, 400.000 EUR |
| Eltern | Klasse II, 20.000 EUR | Klasse I, 100.000 EUR |
| Geschwister | Klasse II, 20.000 EUR | Klasse II, 20.000 EUR |
| Freunde | Klasse III, 20.000 EUR | Klasse III, 20.000 EUR |
Krypto an Kinder verschenken: Die steueroptimale Strategie
Der 400.000 EUR-Freibetrag pro Kind (alle 10 Jahre) macht Schenkungen an Kinder zur effektivsten Strategie für die Krypto-Vermögensübertragung. Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Freibetrag, ein Ehepaar kann also 800.000 EUR pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei verschenken.
Bei minderjährigen Kindern ist zu beachten: Die Schenkung erfordert in der Regel die Zustimmung eines Ergänzungspflegers, da die Eltern als Schenker und als gesetzliche Vertreter des Kindes einen Interessenkonflikt haben (§ 1629 Abs. 2 BGB). Bei reinen Krypto-Schenkungen ohne Gegenleistung entfällt diese Pflicht häufig, da es sich um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft handelt.
Die Übertragung erfolgt technisch durch den Transfer der Coins in ein Wallet des Kindes. Bei einer Hardware-Wallet wie Ledger oder Tangem wird der Private Key sicher aufbewahrt.
Anzeigepflicht: Schenkung beim Finanzamt melden
Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt. Die Anzeigepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Ein Verstoß kann als leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Für die Anzeige beim Finanzamt benötigst du: Name und Anschrift von Schenker und Beschenktem, Verwandtschaftsgrad, Art und Wert des geschenkten Vermögens (mit Kurs-Nachweis zum Stichtag), Zeitpunkt der Schenkung und Angabe zu Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren. Bei Krypto zusätzlich: Coin-Art, Menge und die Wallet-Adressen der Übertragung.
Krypto-Schenkung durchführen: Praxis-Checkliste
Eine Krypto-Schenkung erfordert neben der steuerlichen Planung auch eine saubere technische Durchführung und Dokumentation. Die folgende Checkliste fasst alle Schritte zusammen, damit Schenker und Beschenkter rechtlich abgesichert sind.
1. Marktwert dokumentieren
Kurs zum Schenkungszeitpunkt mit Screenshot (CoinGecko, CoinMarketCap) festhalten. Datum, Uhrzeit, Coin-Art und Menge notieren.
2. Wallet des Beschenkten einrichten
Eigenes Wallet für den Beschenkten erstellen. Bei größeren Beträgen eine Hardware-Wallet (Ledger, Tangem) verwenden.
3. On-Chain-Transfer durchführen
Coins vom Schenker-Wallet an das Beschenkten-Wallet senden. Die Transaktion ist auf der Blockchain dauerhaft nachweisbar.
4. Schenkungsvertrag aufsetzen
Schriftlicher Vertrag mit Datum, Coin-Art, Menge, Marktwert, Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien. Bei größeren Beträgen notarielle Beurkundung.
5. Finanzamt informieren
Innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Auch bei steuerfreien Schenkungen.
6. Anschaffungsdaten übergeben
Kaufdatum und Kaufpreis der geschenkten Coins an den Beschenkten weitergeben, damit dieser die übernommene Haltefrist und Anschaffungskosten nachweisen kann.
Steueroptimierung: Güterstandsschaukel und Familienpool
Neben der klassischen Schenkung an Kinder gibt es fortgeschrittene Strategien wie die Güterstandsschaukel und den Familienpool, mit denen sich große Krypto-Vermögen steueroptimiert übertragen lassen. Diese Modelle erfordern rechtliche Beratung, können aber erhebliche Steuervorteile bieten.
Güterstandsschaukel
Ehepaare wechseln vom Zugewinngemeinschaft- in den Gütertrennung-Regime und zurück. Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei, egal in welcher Höhe. So können Krypto-Vermögen über den 500.000 EUR-Freibetrag hinaus steuerfrei übertragen werden.
Familienpool (GbR/KG)
Krypto-Vermögen wird in eine Familien-GbR oder KG eingebracht. Anteile an der Gesellschaft werden schrittweise an Kinder übertragen, wobei der Wert der Anteile durch Bewertungsabschläge (bis zu 30%) gemindert werden kann.
Schenkungsteuer-Sätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG)
Die Schenkungsteuer ist keine progressive Steuer wie die Einkommensteuer, sondern eine Stufensteuer: Der Steuersatz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur auf den Überschuss. Bei Steuerklasse III und 80.000 EUR steuerpflichtigem Betrag fallen 30% auf die gesamten 80.000 EUR an, nicht nur auf den Teil über einer Stufe.
| Steuerpflichtiger Betrag | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 EUR | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 EUR | 11% | 20% | 30% |
| bis 600.000 EUR | 15% | 25% | 30% |
| bis 6.000.000 EUR | 19% | 30% | 30% |
| bis 13.000.000 EUR | 23% | 35% | 50% |
| bis 26.000.000 EUR | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 EUR | 30% | 43% | 50% |
Ein Steuer-Tool wie CoinTracking hilft, alle Transaktionen, Schenkungen und Haltefristen lückenlos zu dokumentieren und den steuerlichen Überblick zu behalten.
Zusammenfassung: Krypto steuerfrei verschenken
Muss ich Schenkungsteuer zahlen, wenn ich Krypto verschenke?
▾Wie hoch ist der Freibetrag bei Krypto-Schenkungen?
▾Wird die Haltefrist bei einer Krypto-Schenkung übernommen?
▾Kann ich den Freibetrag alle 10 Jahre erneut nutzen?
▾In welche Steuerklasse fällt meine Krypto-Schenkung?
▾Muss ich eine Krypto-Schenkung dem Finanzamt melden?
▾Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft bei Krypto?
▾Wie wird der Wert einer Krypto-Schenkung bestimmt?
▾Kann ich Krypto an meine Kinder verschenken, um Steuern zu sparen?
▾Gilt die 1.000-EUR-Freigrenze (§ 23 EStG) auch bei geschenkten Coins?
▾Haltefrist-Tracker
Countdown bis zur 365-Tage-Steuerfreiheit
FIFO-Rechner
Multi-Trade Batch-Berechnung mit Lot-Matching
Steuersatz-Optimierer
Persönlichen Grenzsteuersatz berechnen
Verlust-Optimierung
Verlustvortrag und Steuergutschrift
Gewinn-Rechner
Krypto-Gewinn und Rendite berechnen
Lexikon: Erbschaftsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Krypto
Alle Steuer-Rechner
Steuer-Tools an einem Ort
Passives Einkommen
Krypto, ETF & Zinsen vergleichen
Lexikon: Haltefrist
1-Jahres-Regel bei Krypto verstehen
Krypto kaufen oder verkaufen bei regulierten Börsen:

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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