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Schenkungsteuer-Rechner: Krypto steuerfrei verschenken

Freibeträge, Steuerklassen und Schenkungsteuer sofort berechnen.

Alle Schenkungen an dieselbe Person in den letzten 10 Jahren.
Freibetrag
400.000 €
Steuerklasse
I
Steuerpflichtig
0 €
Schenkungsteuer
0 €
steuerfrei

Eine Schenkung von 50.000 € an Kind ist steuerfrei. Der Freibetrag beträgt 400.000 €, davon sind noch 350.000 € verfügbar.

Schenkung steuerfrei
Freibetrag 400.000 € (Steuerklasse I)
Kurz & Knapp

Die Schenkungsteuer auf Krypto richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Übertragung. Freibeträge reichen von 20.000 EUR (Nicht-Verwandte) bis 500.000 EUR (Ehepartner) und erneuern sich alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG).

  • Ehepartner: 500.000 EUR Freibetrag, Steuerklasse I (7–30%)
  • Kinder: 400.000 EUR Freibetrag, Steuerklasse I (7–30%)
  • Haltefrist des Schenkers wird übernommen (§ 23 EStG)
  • Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre vollständig

Was ist die Schenkungsteuer bei Krypto?

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen lebenden Personen, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gehören steuerlich zum Vermögen und unterliegen bei Schenkung denselben Regeln wie Geld, Aktien oder Immobilien.

Der maßgebliche Wert ist der Marktkurs zum Zeitpunkt der Übertragung. Anders als bei Immobilien, wo häufig Gutachten nötig sind, lässt sich der Wert von Kryptowährungen über CoinGecko oder CoinMarketCap einfach und transparent ermitteln. Die Schenkung selbst ist kein steuerrelevantes Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, der Schenker zahlt also keine Einkommensteuer auf den Kursgewinn.

Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad (bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und dem Wert der Übertragung. Bleibt der Wert unter dem Freibetrag, ist die Schenkung komplett steuerfrei. Der Rechner oben berechnet das Ergebnis sofort.

Freibeträge und Steuerklassen nach § 16 ErbStG

Die Höhe der Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 EUR Freibetrag (Steuerklasse I), Kinder 400.000 EUR (Steuerklasse I), Nicht-Verwandte nur 20.000 EUR (Steuerklasse III). Alle Freibeträge erneuern sich nach 10 Jahren vollständig.

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasseSteuersatz
Ehepartner500.000 EURI7–30%
Kinder400.000 EURI7–30%
Enkelkinder200.000 EURI7–30%
Eltern (Schenkung)20.000 EURII15–43%
Geschwister20.000 EURII15–43%
Neffe / Nichte20.000 EURII15–43%
Nicht verwandt20.000 EURIII30–50%
Doppelter Freibetrag bei EhepaarenBeide Elternteile haben jeweils eigene Freibeträge. Ein Ehepaar kann also 800.000 EUR pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei übertragen (je 400.000 EUR von Vater und Mutter).

Schenkung vs. Erbschaft: Steuerliche Unterschiede

Schenkung (zu Lebzeiten)

Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar. Zeitpunkt und Höhe frei wählbar. Optimale Kontrolle über die steuerliche Gestaltung.

Erbschaft (nach Tod)

Freibetrag nur einmal. Eltern erhalten bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 EUR Freibetrag), bei Schenkung nur Klasse II (20.000 EUR).

Beispielrechnung: Krypto an Kind verschenken

Sandra verschenkt 3 BTC im Wert von 150.000 EUR an ihre Tochter. Keine Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren.

Schenkungswert: 150.000 EUR
Freibetrag (Kind): 400.000 EUR
Steuerpflichtig: 0 EUR
Schenkungsteuer: 0 EUR

Komplett steuerfrei. Sandra hat noch 250.000 EUR Freibetrag für weitere Schenkungen an ihre Tochter innerhalb der nächsten 10 Jahre.

Markus verschenkt 2 ETH im Wert von 80.000 EUR an seinen besten Freund. Keine Vorschenkungen.

Schenkungswert: 80.000 EUR
Freibetrag (Freund): 20.000 EUR
Steuerpflichtig: 60.000 EUR
Schenkungsteuer: 18.000 EUR (30%)

Nicht-Verwandte haben nur 20.000 EUR Freibetrag und fallen in Steuerklasse III (30u201350%). Bei größeren Beträgen ist das steuerlich sehr teuer.

Haltefrist-Übernahme: Der steuerliche Vorteil bei Krypto-Schenkungen

Bei einer Krypto-Schenkung wird die Haltefrist des Schenkers vollständig auf den Beschenkten übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Hat der Schenker den Bitcoin vor 2 Jahren gekauft und verschenkt ihn, kann der Beschenkte sofort steuerfrei verkaufen, weil die 1-Jahres-Haltefrist längst abgelaufen ist.

Praxisbeispiel: Du hast 2022 Bitcoin für 20.000 EUR gekauft, aktueller Wert 80.000 EUR. Verkaufst du selbst, zahlst du 0 EUR Einkommensteuer (Haltefrist > 1 Jahr). Verschenkst du an dein Kind, zahlt dieses ebenfalls 0 EUR Einkommensteuer beim Verkauf. Und dank des 400.000 EUR-Freibetrags fällt auch keine Schenkungsteuer an. Ergebnis: 80.000 EUR steueroptimiert an die nächste Generation übertragen.

Die Schenkung selbst ist kein Veräußerungsgeschäft. Erst wenn der Beschenkte verkauft und die übernommene Haltefrist noch nicht abgelaufen ist, wird Einkommensteuer fällig. Die Schenkungsteuer nach ErbStG ist davon unabhängig und wird separat berechnet. Der Haltefrist-Tracker berechnet den genauen Countdown bis zur Steuerfreiheit.

Zwei Steuerarten, getrennt betrachtenSchenkungsteuer (ErbStG) und Einkommensteuer (§ 23 EStG) sind völlig unabhängig. Eine Schenkung kann schenkungsteuerfrei sein (unter Freibetrag), während der spätere Verkauf einkommensteuerpflichtig ist (Haltefrist nicht erfüllt), und umgekehrt.

Die 10-Jahres-Regel clever nutzen

Freibeträge nach § 16 ErbStG erneuern sich alle 10 Jahre vollständig, was eine langfristige, steuerfreie Vermögensübertragung ermöglicht. Bei einem Kind bedeutet das: Alle 10 Jahre können bis zu 400.000 EUR steuerfrei übertragen werden. Durch frühzeitigen Beginn lassen sich über zwei bis drei Zyklen problemlos siebenstellige Krypto-Vermögen steuerfrei weitergeben.

Zyklus 1

2026: 400.000 EUR

Erster Freibetrag

Zyklus 2

2036: 400.000 EUR

Freibetrag erneuert

Zyklus 3

2046: 400.000 EUR

1,2 Mio. EUR steuerfrei

Vorsicht bei Kettenschenkungen: Wenn du Krypto zunächst an deinen Ehepartner schenkst (500.000 EUR Freibetrag), der diese dann an euer Kind weiterschenkt (400.000 EUR Freibetrag), addiert das Finanzamt die Schenkungen nur dann nicht, wenn zwischen den Übertragungen ein angemessener Zeitraum liegt und der Zwischenbeschenkte eigene Verfügungsmacht hatte.

Häufige Fehler bei Krypto-Schenkungen

Die drei häufigsten Fehler bei Krypto-Schenkungen: Meldepflicht ignorieren, Vorschenkungen vergessen und Schenkung- mit Einkommensteuer verwechseln. Jeder dieser Fehler kann zu Nachzahlungen oder Strafverfahren führen.

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Meldepflicht ignoriert: Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Verstoß kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
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Vorschenkungen vergessen: Alle Schenkungen an dieselbe Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Wer frühere Schenkungen nicht angibt, riskiert eine Nachberechnung.
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Schenkung- und Einkommensteuer verwechselt: Die Schenkungsteuer (ErbStG) betrifft die Übertragung. Die Einkommensteuer (§ 23 EStG) betrifft den späteren Verkauf. Beides sind getrennte Steuerarten.
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Marktwert falsch dokumentiert: Der Krypto-Kurs zum exakten Schenkungszeitpunkt muss dokumentiert werden. Screenshots von CoinGecko oder CoinMarketCap am Übertragungstag aufbewahren.
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Kettenschenkung ohne Zeitabstand: Schenkungen über Umwege (z.B. Ehepartner als Zwischenstation) werden vom Finanzamt erkannt, wenn kein angemessener Zeitraum zwischen den Übertragungen liegt.

Steuerklassen bei Schenkung vs. Erbschaft

EmpfängerSchenkungErbschaft
EhepartnerKlasse I, 500.000 EURKlasse I, 500.000 EUR
KinderKlasse I, 400.000 EURKlasse I, 400.000 EUR
ElternKlasse II, 20.000 EURKlasse I, 100.000 EUR
GeschwisterKlasse II, 20.000 EURKlasse II, 20.000 EUR
FreundeKlasse III, 20.000 EURKlasse III, 20.000 EUR
Tipp: Dokumentation automatisierenBei mehreren Schenkungen über Jahre hinweg lohnt sich ein automatisches Steuer-Tool wie CoinTracking. Es dokumentiert Haltefristen, Anschaffungskosten und Übertragungen lückenlos.

Krypto an Kinder verschenken: Die steueroptimale Strategie

Der 400.000 EUR-Freibetrag pro Kind (alle 10 Jahre) macht Schenkungen an Kinder zur effektivsten Strategie für die Krypto-Vermögensübertragung. Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Freibetrag, ein Ehepaar kann also 800.000 EUR pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei verschenken.

Bei minderjährigen Kindern ist zu beachten: Die Schenkung erfordert in der Regel die Zustimmung eines Ergänzungspflegers, da die Eltern als Schenker und als gesetzliche Vertreter des Kindes einen Interessenkonflikt haben (§ 1629 Abs. 2 BGB). Bei reinen Krypto-Schenkungen ohne Gegenleistung entfällt diese Pflicht häufig, da es sich um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft handelt.

Die Übertragung erfolgt technisch durch den Transfer der Coins in ein Wallet des Kindes. Bei einer Hardware-Wallet wie Ledger oder Tangem wird der Private Key sicher aufbewahrt.

Anzeigepflicht: Schenkung beim Finanzamt melden

Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt. Die Anzeigepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Ein Verstoß kann als leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Für die Anzeige beim Finanzamt benötigst du: Name und Anschrift von Schenker und Beschenktem, Verwandtschaftsgrad, Art und Wert des geschenkten Vermögens (mit Kurs-Nachweis zum Stichtag), Zeitpunkt der Schenkung und Angabe zu Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren. Bei Krypto zusätzlich: Coin-Art, Menge und die Wallet-Adressen der Übertragung.

Meldepflicht beachtenAuch bei steuerfreien Schenkungen (unter dem Freibetrag) besteht Anzeigepflicht. Das Finanzamt prüft, ob durch Zusammenrechnung mit früheren Schenkungen der Freibetrag überschritten wird. Dokumentiere den Krypto-Kurs am Übertragungstag mit einem Screenshot.

Krypto-Schenkung durchführen: Praxis-Checkliste

Eine Krypto-Schenkung erfordert neben der steuerlichen Planung auch eine saubere technische Durchführung und Dokumentation. Die folgende Checkliste fasst alle Schritte zusammen, damit Schenker und Beschenkter rechtlich abgesichert sind.

1. Marktwert dokumentieren

Kurs zum Schenkungszeitpunkt mit Screenshot (CoinGecko, CoinMarketCap) festhalten. Datum, Uhrzeit, Coin-Art und Menge notieren.

2. Wallet des Beschenkten einrichten

Eigenes Wallet für den Beschenkten erstellen. Bei größeren Beträgen eine Hardware-Wallet (Ledger, Tangem) verwenden.

3. On-Chain-Transfer durchführen

Coins vom Schenker-Wallet an das Beschenkten-Wallet senden. Die Transaktion ist auf der Blockchain dauerhaft nachweisbar.

4. Schenkungsvertrag aufsetzen

Schriftlicher Vertrag mit Datum, Coin-Art, Menge, Marktwert, Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien. Bei größeren Beträgen notarielle Beurkundung.

5. Finanzamt informieren

Innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Auch bei steuerfreien Schenkungen.

6. Anschaffungsdaten übergeben

Kaufdatum und Kaufpreis der geschenkten Coins an den Beschenkten weitergeben, damit dieser die übernommene Haltefrist und Anschaffungskosten nachweisen kann.

Steueroptimierung: Güterstandsschaukel und Familienpool

Neben der klassischen Schenkung an Kinder gibt es fortgeschrittene Strategien wie die Güterstandsschaukel und den Familienpool, mit denen sich große Krypto-Vermögen steueroptimiert übertragen lassen. Diese Modelle erfordern rechtliche Beratung, können aber erhebliche Steuervorteile bieten.

Güterstandsschaukel

Ehepaare wechseln vom Zugewinngemeinschaft- in den Gütertrennung-Regime und zurück. Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei, egal in welcher Höhe. So können Krypto-Vermögen über den 500.000 EUR-Freibetrag hinaus steuerfrei übertragen werden.

Familienpool (GbR/KG)

Krypto-Vermögen wird in eine Familien-GbR oder KG eingebracht. Anteile an der Gesellschaft werden schrittweise an Kinder übertragen, wobei der Wert der Anteile durch Bewertungsabschläge (bis zu 30%) gemindert werden kann.

Steuerberater hinzuziehenGüterstandsschaukel und Familienpool sind komplexe Gestaltungen, die einen spezialisierten Steuerberater und ggf. Notar erfordern. Die Kosten lohnen sich ab Vermögen über 500.000 EUR, wenn die regulären Freibeträge nicht ausreichen.

Schenkungsteuer-Sätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG)

Die Schenkungsteuer ist keine progressive Steuer wie die Einkommensteuer, sondern eine Stufensteuer: Der Steuersatz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur auf den Überschuss. Bei Steuerklasse III und 80.000 EUR steuerpflichtigem Betrag fallen 30% auf die gesamten 80.000 EUR an, nicht nur auf den Teil über einer Stufe.

Steuerpflichtiger BetragKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 EUR7%15%30%
bis 300.000 EUR11%20%30%
bis 600.000 EUR15%25%30%
bis 6.000.000 EUR19%30%30%
bis 13.000.000 EUR23%35%50%
bis 26.000.000 EUR27%40%50%
über 26.000.000 EUR30%43%50%

Ein Steuer-Tool wie CoinTracking hilft, alle Transaktionen, Schenkungen und Haltefristen lückenlos zu dokumentieren und den steuerlichen Überblick zu behalten.

Zusammenfassung: Krypto steuerfrei verschenken

Freibeträge reichen von 20.000 EUR (Freunde) bis 500.000 EUR (Ehepartner) und erneuern sich alle 10 Jahre
Haltefrist des Schenkers wird auf den Beschenkten übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Schenkungsteuer (ErbStG) und Einkommensteuer (§ 23 EStG) sind getrennte Steuerarten
Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden
Ehepaare können 800.000 EUR pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei übertragen
Schenkungsteuer ist eine Stufensteuer, kein progressiver Tarif wie die Einkommensteuer
Häufige Fragen zur Krypto-Schenkungsteuer

Muss ich Schenkungsteuer zahlen, wenn ich Krypto verschenke?

Wie hoch ist der Freibetrag bei Krypto-Schenkungen?

Wird die Haltefrist bei einer Krypto-Schenkung übernommen?

Kann ich den Freibetrag alle 10 Jahre erneut nutzen?

In welche Steuerklasse fällt meine Krypto-Schenkung?

Muss ich eine Krypto-Schenkung dem Finanzamt melden?

Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft bei Krypto?

Wie wird der Wert einer Krypto-Schenkung bestimmt?

Kann ich Krypto an meine Kinder verschenken, um Steuern zu sparen?

Gilt die 1.000-EUR-Freigrenze (§ 23 EStG) auch bei geschenkten Coins?

Themen vertiefen
Dr. Stephanie Morgenroth
Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

Dr. med.5+ Jahre Krypto100K+ Community

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