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Was ist Erbschaftsteuer?

Warum ein Erbfall nicht nur Vermögen überträgt, sondern auch steuerliche Regeln auslösen kann

Steuern & RechtEinsteiger4 Min. Lesezeit

Definition

Die Erbschaftsteuer ist die Steuer, die beim Erwerb von Vermögen von Todes wegen anfallen kann.

Die Erbschaftsteuer betrifft auch Kryptowährungen. Wer Bitcoin, Ether oder andere Token erbt, muss diese als Finanzinstrumente zum Marktwert am Todestag (Stichtagsprinzip) versteuern, nach §9 Bewertungsgesetz. Das Problem: Fällt der Kurs nach dem Todestag, bleibt die Steuer trotzdem auf Basis des höheren Stichtag-Werts fällig. Noch gravierender: Ohne Seed Phrase oder Private Key ist das Krypto-Vermögen unwiederbringlich verloren. Weltweit gelten geschätzt 3,84 Mio. BTC (über 100 Mrd. USD) als dauerhaft unzugänglich.

Steuerklassen und Freibeträge

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
EhepartnerI500.000 EUR
Kinder, StiefkinderI400.000 EUR
EnkelkinderI200.000 EUR
Eltern, GroßelternI100.000 EUR
Geschwister, Nichten/NeffenII20.000 EUR
Alle anderen (Freunde etc.)III20.000 EUR

Die Steuersätze reichen von 7 % (Steuerklasse I, bis 75.000 EUR) bis 50 % (Steuerklasse III, über 13 Mio. EUR). Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert, obwohl sich Vermögenswerte seitdem deutlich verteuert haben. Ein SPD-Konzeptpapier "FairErben" (Januar 2026) schlägt einen Lebensfreibetrag von rund 1 Mio. EUR vor, eine Reform steht aber nicht im Koalitionsvertrag.

Krypto im Erbfall: Bewertung und Meldung

Kryptowerte werden nach dem gemeinen Wert gemäß §9 BewG bewertet. Maßgeblich ist der Marktwert am Todestag des Erblassers (Stichtagsprinzip nach §9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Da es keinen offiziellen Börsenkurs für Krypto gibt, empfehlen Steuerberater den Durchschnittswert mehrerer Handelsplattformen. Ein eigenes BMF-Schreiben zur Erbschaftsteuer auf Krypto existiert nicht, es gelten die allgemeinen Bewertungsregeln. Wichtig: Erbschaften inklusive Krypto müssen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, unabhängig vom Wert. Die Haltefrist des Erblassers geht auf den Erben über, hatte der Verstorbene die Coins länger als ein Jahr, kann der Erbe sie steuerfrei nach §23 EStG verkaufen.

Das größte Risiko: Verlorene Zugangsdaten

Ohne Seed Phrase oder Private Key können Erben nicht auf das Krypto-Vermögen zugreifen. Der prominenteste Fall: QuadrigaCX-Gründer Gerald Cotten starb 2018 und nahm den Zugang zu 26.350 BTC (damals rund 190 Mio. USD, heute über 2,6 Mrd. USD) mit ins Grab. Die Seed Phrase gehört nicht ins Testament, denn das wird Teil der Gerichtsakte und ist für Beteiligte einsehbar. Stattdessen: Bankschließfach, notariell versiegelter Umschlag oder separater Tresor. Ein Testamentsvollstrecker mit technischem Wissen für digitale Vermögenswerte ist empfehlenswert, besonders bei einer Erbengemeinschaft, wo sonst ein einzelner Erbe die Wallet an sich nehmen könnte.

Nachlassplanung: Was du dokumentieren solltest

Erstelle eine Liste aller Wallets (Hardware, Software, Börsen-Accounts) mit den jeweiligen Seed Phrases und PINs für Hardware-Wallets. Dokumentiere 2FA-Zugangsdaten und Login-Daten für alle Krypto-Börsen. Bewahre alles offline auf, nie digital auf einem Computer oder in der Cloud. Aktualisiere die Unterlagen regelmäßig, besonders wenn du neue Wallets erstellst oder Börsen wechselst. Informiere mindestens eine Vertrauensperson darüber, wo die Unterlagen liegen, ohne die konkreten Zugangsdaten preiszugeben.

DACH-Vergleich: Wer erbt günstiger?

Österreich hat die Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft, dort fallen keine Steuern auf geerbte Kryptowerte an (nur eine Schenkungsmeldepflicht). In der Schweiz gibt es keine Bundes-Erbschaftsteuer, die meisten Kantone befreien direkte Nachkommen komplett. In den USA gilt ein Freibetrag von über 12 Mio. USD (2025), darüber bis zu 40 % Estate Tax, dafür profitieren Erben vom "Step-up in Basis": Die Anschaffungskosten werden auf den Marktwert am Todestag angehoben. In Deutschland gibt es keinen solchen Step-up, die Anschaffungskosten des Erblassers gelten weiter. Für Erben mit größeren Krypto-Vermögen kann ein Wegzug in die Schweiz oder nach Österreich steuerlich attraktiv sein, allerdings ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden und sollte nur mit fachkundiger Beratung geplant werden. Laut Statista besitzen 14 % der Deutschen zwischen 18 und 64 Jahren Kryptowährungen (2024), die Penetrationsrate wird für 2026 auf über 30 % prognostiziert. Das Thema Krypto-Nachlassplanung wird mit steigender Verbreitung immer relevanter.

Steffis Tipp

Kümmere dich jetzt um deine Krypto-Nachlassplanung, nicht erst im Ernstfall. Dokumentiere alle Wallets, Seed Phrases und Zugangsdaten offline. Bewahre sie getrennt vom Testament auf (Bankschließfach oder Notar). Und informiere eine Vertrauensperson, wo sie die Unterlagen finden.

Muss ich geerbte Kryptowährungen versteuern?

Ja. Kryptowerte werden zum Marktwert am Todestag bewertet und unterliegen der Erbschaftsteuer. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem Freibetrag ab: Kinder haben 400.000 EUR Freibetrag (Klasse I), nicht verwandte Personen nur 20.000 EUR (Klasse III). Die Haltefrist des Erblassers geht auf dich über.

Gehört die Seed Phrase ins Testament?

Nein. Das Testament wird Teil der Gerichtsakte und ist für Beteiligte einsehbar. Bewahre die Seed Phrase stattdessen in einem Bankschließfach oder notariell versiegelten Umschlag auf. Im Testament kannst du auf den Aufbewahrungsort verweisen, ohne die Zugangsdaten selbst zu nennen.

Was passiert, wenn niemand die Seed Phrase kennt?

Das Krypto-Vermögen ist dann dauerhaft verloren. Es gibt keine zentrale Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann. Weltweit gelten geschätzt 3,84 Mio. BTC als unzugänglich. Eine sorgfältige Nachlassplanung mit dokumentierten Zugangsdaten ist der einzige Schutz davor.

Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth

Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

Über Steffi

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