Was ist die Abgeltungsteuer?
Und warum sie bei Krypto oft falsch verstanden wird
Definition
Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine pauschale Steuer auf bestimmte Kapitalerträge, meist mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für direkt gehaltene Kryptowährungen im Privatvermögen greift sie aber regelmäßig nicht automatisch.
Die Abgeltungsteuer ist eine der häufigsten Steuer-Fallen für Krypto-Anleger in Deutschland, denn sie greift nicht bei allen Krypto-Gewinnen automatisch. Wer den Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und der Besteuerung nach § 23 EStG nicht kennt, zahlt entweder zu viel oder riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 gibt es zumindest klare Regeln, aber die Details haben es in sich.
Abgeltungsteuer vs. Krypto-Besteuerung im Vergleich
| Kriterium | Abgeltungsteuer (Aktien, ETFs) | Krypto-Steuer (§ 23 EStG) |
|---|---|---|
| Steuersatz | 26,375 % (inkl. Soli) | Persönlicher ESt-Satz (bis 45 %) |
| Steuerfreiheit | Nein (nur Sparerpauschbetrag) | Ja, nach 12 Monaten Haltedauer |
| Freigrenze / Pauschbetrag | 1.000 EUR Pauschbetrag | 1.000 EUR Freigrenze |
| Verlustverrechnung | Mit Kapitalerträgen | Nur mit privaten Veräußerungsgewinnen |
| Staking-Erträge | Nicht relevant | Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) |
| Automatischer Abzug | Ja, durch Bank/Broker | Nein, Selbstangabe in Steuererklärung |
Was die Abgeltungsteuer ist und wann sie greift
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv zahlst du also 26,375 % (ohne Kirchensteuer) oder bis zu 27,99 % (mit 9 % Kirchensteuer). Der Begriff "abgeltend" bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuerpflicht für diese Erträge vollständig erledigt ist, unabhängig von deinem sonstigen Einkommen.
Die Abgeltungsteuer wird automatisch von deiner Bank oder deinem Broker einbehalten bei:
- Zinsen auf Bankkonten, Tagesgeld und Festgeld
- Dividenden aus Aktien
- ETF-Erträgen und Kursgewinnen bei Wertpapieren
- Erträgen aus bestimmten Krypto-Finanzprodukten (Krypto-ETPs, Krypto-ETNs)
Wichtig: Dein Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Zusammenveranlagung) wird vorher abgezogen. Erst Erträge darüber werden besteuert. Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet, passiert der Abzug automatisch.
Warum Krypto-Gewinne anders versteuert werden
Hier kommt der entscheidende Punkt: Wenn du Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen direkt kaufst und in deiner Wallet hältst, fällt keine Abgeltungsteuer an. Stattdessen gelten Krypto-Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Das hat konkrete Konsequenzen:
- Haltefrist: Hältst du Coins länger als 12 Monate, ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei, egal ob 1.000 EUR oder 1.000.000 EUR
- Freigrenze: Unter 1.000 EUR Gewinn pro Jahr (seit 2024) zahlst du nichts. Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 1.001 EUR Gewinn versteuerst du den gesamten Betrag
- Steuersatz: Über der Freigrenze greift dein persönlicher Einkommensteuersatz (14 % bis 45 %), nicht die pauschalen 25 %
Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat diese Einordnung offiziell bestätigt und klargestellt, dass Kryptowährungen als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG gelten. Damit ist die Rechtslage seit 2022 eindeutig.
Konkretes Rechenbeispiel
Du kaufst im Januar 2025 Bitcoin für 10.000 EUR und verkaufst im August 2025 für 14.000 EUR. Dein Gewinn: 4.000 EUR.
- Haltefrist nicht erreicht (unter 12 Monate): Der Gewinn ist steuerpflichtig
- Freigrenze überschritten (über 1.000 EUR): Der gesamte Gewinn wird versteuert
- Berechnung: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 EUR liegt dein Grenzsteuersatz bei ca. 42 %. Auf die 4.000 EUR zahlst du ca. 1.680 EUR Steuern
Hättest du bis Februar 2026 gewartet (über 12 Monate), wären die 4.000 EUR komplett steuerfrei. Genau das macht die Haltefrist zu einem der stärksten Steuervorteile für Krypto-Anleger in Deutschland.
Zum Vergleich: Hättest du stattdessen Aktien gekauft und den gleichen Gewinn erzielt, wären 26,375 % Abgeltungsteuer fällig, also ca. 1.055 EUR, und zwar unabhängig davon, wie lange du die Aktien gehalten hast.
Verlustverrechnung: Der große Nachteil
Die Krypto-Besteuerung nach § 23 EStG hat auch eine Schattenseite: Verluste aus Krypto-Verkäufen kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Gehalt, Dividenden oder sonstigen Einkünften.
Konkret bedeutet das:
- Verlierst du 5.000 EUR mit Bitcoin-Trades, kannst du diese Verluste nicht mit deinen Aktiengewinnen verrechnen
- Die Verluste lassen sich aber in Folgejahre vortragen und mit künftigen Krypto-Gewinnen verrechnen
- Bei der Abgeltungsteuer ist die Verlustverrechnung flexibler: Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden, sonstige Kapitalverluste mit sonstigen Kapitalerträgen
Wann die Abgeltungsteuer bei Krypto doch gilt
Es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen die Abgeltungsteuer auch im Krypto-Bereich greift:
- Krypto-ETPs und -ETNs: Produkte wie der CoinShares Physical Bitcoin oder der 21Shares Bitcoin ETP werden steuerlich wie Wertpapiere behandelt. Hier gilt die Abgeltungsteuer, und die 12-Monats-Haltefrist greift nicht
- Staking-Rewards: Das BMF-Schreiben ordnet Staking-Erträge als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Sie sind ab dem Zufluss steuerpflichtig und verlängern die Haltefrist der gestakten Coins nicht (eine wichtige Klarstellung, die vorher umstritten war)
- Lending-Zinsen: Zinsen aus dem Verleihen von Krypto werden ebenfalls als sonstige Einkünfte besteuert, mit deinem persönlichen Steuersatz
- DeFi-Erträge: Komplexere DeFi-Aktivitäten wie Liquidity Providing können steuerlich schwierig einzuordnen sein. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen
Direkt gehaltene Kryptowährungen fallen nicht unter die Abgeltungsteuer, sondern unter § 23 EStG. Der große Vorteil: Nach 12 Monaten Haltefrist sind Gewinne komplett steuerfrei. Diesen Vorteil gibt es bei Aktien und ETFs nicht. Der Nachteil: Verluste lassen sich nur eingeschränkt verrechnen.
Häufige Fragen zu Abgeltungsteuer
Muss ich auf Bitcoin-Gewinne Abgeltungsteuer zahlen?
Nein, wenn du Bitcoin direkt in deiner Wallet oder auf einer Börse hältst. Dann gilt § 23 EStG: Nach 12 Monaten Haltefrist ist der Gewinn komplett steuerfrei. Die Abgeltungsteuer greift nur bei indirekten Krypto-Produkten wie ETPs oder ETNs.
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr wirklich steuerfrei?
Ja, das hat das BMF-Schreiben vom Mai 2022 offiziell bestätigt. Hältst du deine Kryptowährung länger als 12 Monate, sind alle Gewinne steuerfrei, egal wie hoch. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Aktien und ETFs, bei denen immer Abgeltungsteuer anfällt.
Wie dokumentiere ich meine Krypto-Steuern am besten?
Nutze ein Steuer-Tracking-Tool wie CoinTracking, das deine Transaktionen automatisch importiert, die Haltefrist berechnet und einen Steuerreport für die Steuererklärung erstellt. Bei wenigen Trades reicht auch eine Excel-Tabelle mit Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum und Verkaufspreis.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze (Krypto: 1.000 EUR) ist der gesamte Gewinn steuerfrei, solange du darunter bleibst. Überschreitest du die Grenze auch nur um 1 EUR, wird der komplette Betrag versteuert. Bei einem Freibetrag (Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR) wird nur der Betrag darüber besteuert. Krypto hat eine Freigrenze, Aktien und ETFs haben einen Freibetrag.
Fun Fact
Viele Krypto-Fehleinschätzungen beginnen mit einem zu schnellen Vergleich zu Aktien. Steuerlich ist dieser Reflex gerade bei direkt gehaltenen Coins oft der falsche Startpunkt.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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