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Freistellungsauftrag bei Krypto: Wann er gilt und wann nicht

Warum der Sparerpauschbetrag nur für Krypto-ETNs und Derivate gilt, wie man ihn aufteilt und welche Fehler 263 EUR kosten

GrundlagenEinsteiger5 Min. Lesezeit

Definition

Ein Freistellungsauftrag weist die Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR steuerfrei auszuzahlen. Er gilt für Krypto-ETNs und Derivate, nicht aber für den direkten Kauf von Kryptowährungen.

Ein Freistellungsauftrag weist die Bank oder den Broker an, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR pro Person (2.000 EUR bei Ehepaaren) steuerfrei auszuzahlen, ohne Abgeltungsteuer einzubehalten. Der Sparerpauschbetrag wurde 2023 von 801 auf 1.000 EUR angehoben. Im Krypto-Kontext ist die entscheidende Frage: Gilt der Freistellungsauftrag für meine Krypto-Gewinne? Die Antwort hängt davon ab, wie man investiert: Für den direkten Kauf von Bitcoin auf einer Börse gilt er nicht, für Krypto-ETNs und Derivate hingegen schon.

Wann der Freistellungsauftrag bei Krypto greift

AnlageformFreistellungsauftragSteuerartHaltefrist-Vorteil
Direkter Krypto-Kauf (Spot)NeinPersönlicher Steuersatz (§ 23 EStG)Ja, nach 12 Monaten steuerfrei
Krypto-ETN ohne AuslieferungJaAbgeltungsteuer 26,4 %Nein
Krypto-ETN mit AuslieferungNeinWie Direktkauf (§ 23 EStG)Ja, nach 12 Monaten steuerfrei
Krypto-ETF (US-Spot-ETF)JaAbgeltungsteuerNein
Krypto-Derivate (Futures, CFDs)JaAbgeltungsteuerNein

Der Grund: Direkter Krypto-Kauf fällt unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz und einer eigenen Freigrenze von 1.000 EUR. ETNs ohne Auslieferungsoption und Derivate fallen unter § 20 EStG (Kapitalerträge) mit Abgeltungsteuer, hier greift der Freistellungsauftrag.

Freistellungsauftrag vs. Freigrenze: Zwei verschiedene Welten

Die beiden klingen ähnlich, funktionieren aber grundverschieden. Der Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) ist ein Freibetrag: Nur der übersteigende Teil wird besteuert. 1.200 EUR Gewinn aus einem Krypto-ETN → nur 200 EUR werden mit Abgeltungsteuer belegt → ca. 52,75 EUR Steuer. Die Freigrenze für Spot-Krypto ist hingegen eine Freigrenze: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag besteuert. 1.200 EUR Gewinn aus direktem Bitcoin-Verkauf (unter 12 Monate Haltedauer) → alle 1.200 EUR werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert → bei 35 % Grenzsteuersatz ca. 420 EUR Steuer.

In der Praxis bedeutet das: Ein Anleger, der seinen Bitcoin direkt auf einer Börse kauft und unter einem Jahr verkauft, zahlt bei 1.200 EUR Gewinn ca. 420 EUR Steuer. Derselbe Anleger mit einem Krypto-ETN und Freistellungsauftrag zahlt nur 52,75 EUR. Die Differenz: 367 EUR, allein durch die unterschiedliche steuerliche Einordnung.

Praxis: Freistellungsauftrag richtig einrichten

Der Freistellungsauftrag wird bei jeder Bank oder jedem Broker erteilt, bei dem Kapitalerträge anfallen, meist über das Online-Banking. Die Steuer-ID (11-stellig) ist erforderlich. Der Gesamtbetrag von 1.000 EUR kann auf beliebig viele Institute aufgeteilt werden: Beispielsweise 400 EUR bei Trade Republic (für Krypto-ETN-Gewinne), 400 EUR bei der Hausbank (Zinsen) und 200 EUR bei Scalable Capital. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 EUR nicht übersteigen. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten automatisch ab.

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann sich die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Für Personen mit sehr geringem Einkommen (unter dem Grundfreibetrag von 12.096 EUR in 2026) gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung: Die Bank behält dann unabhängig von der Höhe keine Steuer ein.

Der Sonderfall: ETNs mit Auslieferungsoption

Einige Krypto-ETNs bieten eine physische Auslieferungsoption: Der Anleger kann sich die hinterlegten Kryptowährungen auf eine eigene Wallet auszahlen lassen. Das BMF-Schreiben vom März 2025 bestätigt: Solche ETNs werden steuerlich wie direkter Krypto-Besitz behandelt. Gewinne sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG), der Freistellungsauftrag greift dann nicht. Anbieter mit Auslieferungsoption sind unter anderem 21Shares, ETC Group, VanEck und CoinShares.

Achtung: Die Depotbank behält möglicherweise trotzdem Abgeltungsteuer ein, wenn sie den ETN-Typ nicht korrekt einordnet. In diesem Fall muss die Steuerfreiheit über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Der teuerste Fehler ist, den Freistellungsauftrag bei ETN-Gewinnen zu vergessen. Bei 1.000 EUR Gewinn aus einem Krypto-ETN werden ohne Freistellungsauftrag ca. 263 EUR Abgeltungsteuer unnötig einbehalten. Weitere Fallstricke: Den Gesamtbetrag bei mehreren Banken überschreiten (das Finanzamt erkennt das), alte Freistellungsaufträge bei nicht mehr genutzten Banken vergessen (sie belegen weiterhin Volumen), den Freistellungsauftrag für direkten Krypto-Spot-Kauf einrichten wollen (er greift dort nicht) und die Verwechslung von Freibetrag und Freigrenze.

Steffis Tipp

Wer Krypto-ETNs ohne Auslieferungsoption im Depot hat, sollte unbedingt einen Freistellungsauftrag erteilen, sonst verschenkt man bis zu 263 EUR pro Jahr. Wer direkt Bitcoin kauft und über 12 Monate hält, braucht keinen Freistellungsauftrag, denn die Gewinne sind nach der Haltefrist komplett steuerfrei, egal wie hoch.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag für Bitcoin?

Nur wenn du über Krypto-ETNs (ohne Auslieferungsoption) oder Derivate investierst. Beim direkten Kauf von Bitcoin auf einer Krypto-Börse greift der Freistellungsauftrag nicht, dort gilt die eigene Freigrenze von 1.000 EUR für private Veräußerungsgeschäfte und die 12-Monats-Haltefrist für Steuerfreiheit.

Was ist der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Krypto-Freigrenze?

Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR) ist ein Freibetrag: Nur der übersteigende Teil wird besteuert. Die Krypto-Freigrenze (1.000 EUR) ist eine Freigrenze: Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn besteuert. Bei 1.200 EUR ETN-Gewinn zahlt man ca. 53 EUR Steuer, bei 1.200 EUR Spot-Krypto-Gewinn ca. 420 EUR (bei 35 % Steuersatz).

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Broker aufteilen?

Ja, der Gesamtbetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Ehepaaren) kann beliebig auf mehrere Banken und Broker aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 EUR nicht überschreiten. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten automatisch ab und meldet Überschreitungen dem Finanzamt.

Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth

Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

Über Steffi

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