Kapitalerträge: §20 EStG, Sparerpauschbetrag, Krypto
Was zu den Kapitalerträgen zählt, wie Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer wirken und warum Krypto-Gewinne in eine andere Kategorie fallen
Definition
Kapitalerträge sind Einnahmen aus angelegtem Kapital, zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus bestimmten Anlageformen.
Kapitalerträge ist der steuerliche Sammelbegriff für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, geregelt in Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Für Krypto-Anleger ist wichtig zu wissen, dass Krypto-Gewinne meist nicht in diese Kategorie fallen.
Was zu den Kapitalerträgen zählt
| Ertragsart | Beispiel |
|---|---|
| Zinsen | Festgeld, Anleihen |
| Dividenden | Ausschüttungen aus Aktien |
| Kursgewinne | Verkauf von Aktien oder Fonds |
Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer
Kapitalerträge werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) belegt. Jedem steht ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Verheirateten) zu, bis zu dieser Grenze bleiben die Erträge steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank lässt sich dieser Freibetrag automatisch nutzen.
Warum Krypto-Gewinne anders behandelt werden
Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind in der Regel keine Kapitalerträge nach Paragraf 20, sondern private Veräußerungsgeschäfte. Dadurch greifen andere, oft günstigere Regeln: die einjährige Haltefrist mit anschließender Steuerfreiheit und die Freigrenze von 1.000 Euro statt des Sparerpauschbetrags. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Steuererklärung zentral.
Halte in der Steuererklärung Kapitalerträge und Krypto-Gewinne sauber auseinander, sie landen in verschiedenen Anlagen und folgen verschiedenen Regeln. Kapitalerträge: Anlage KAP, Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag. Krypto: private Veräußerungsgeschäfte mit Haltefrist und Freigrenze. Im Zweifel hilft ein Steuerberater. Das hier ist keine Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind der steuerliche Sammelbegriff für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr bleiben sie steuerfrei.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Verheirateten. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank wird er automatisch berücksichtigt.
Fallen Krypto-Gewinne unter Kapitalerträge?
Meist nicht. Krypto-Gewinne sind in der Regel private Veräußerungsgeschäfte, keine Kapitalerträge nach Paragraf 20 EStG. Es gelten andere, oft günstigere Regeln: die einjährige Haltefrist mit anschließender Steuerfreiheit und eine Freigrenze von 1.000 Euro statt des Sparerpauschbetrags.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 105.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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