Erbschaftsteuer-Rechner: Krypto erben und Steuern sparen
Freibeträge, Steuerklassen und Erbschaftsteuer auf Krypto sofort berechnen.
Eine Erbschaft von 100.000 € als Kind ist steuerfrei. Der Freibetrag beträgt 400.000 €.
Was ist die Erbschaftsteuer bei Krypto?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögensübertragungen durch Tod, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gehören steuerlich zum Nachlass und unterliegen denselben Regeln wie Geld, Aktien oder Immobilien.
Der maßgebliche Wert ist der Marktkurs zum Todestag des Erblassers (Stichtagsprinzip, § 11 BewG). Das gilt für alle Kryptowährungen im Wallet des Erblassers, egal ob auf einer Börse oder in Self-Custody auf der Blockchain.
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad (bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und dem Gesamtwert des Nachlasses. Bleibt der Nachlass unter dem Freibetrag, ist die Erbschaft komplett steuerfrei.
Wallet-Zugang im Erbfall: Seed-Phrase, Börsen und Erbschein
Der technische Zugang zu geerbten Kryptowährungen unterscheidet sich grundlegend von klassischen Vermögenswerten: Ohne Seed-Phrase oder Private Key sind Coins auf einer Hardware-Wallet unwiederbringlich verloren. Es gibt keinen Kundenservice, der den Zugang wiederherstellen kann.
Börsen-Wallet (Coinbase, Kraken, Bitpanda)
Erben legen Erbschein und Sterbeurkunde vor. Die Börse überträgt den Account oder zahlt den Gegenwert aus. Dauer: 2u20138 Wochen, bei internationalen Börsen auch länger.
Self-Custody (Hardware-Wallet)
Ohne Seed-Phrase permanent verloren. Die Seed-Phrase muss sicher, aber für Erben auffindbar aufbewahrt werden, etwa in einem Bankschließfach mit Zugangsrecht oder einem notariellen Dokument.
Freibeträge und Steuerklassen nach § 16 ErbStG
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 EUR Freibetrag (Steuerklasse I), Kinder 400.000 EUR (Steuerklasse I), Eltern 100.000 EUR (Steuerklasse I), Nicht-Verwandte nur 20.000 EUR (Steuerklasse III). Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 EUR | I | 7–30% |
| Kinder | 400.000 EUR | I | 7–30% |
| Enkelkinder | 200.000 EUR | I | 7–30% |
| Eltern (Erbschaft) | 100.000 EUR | I | 7–30% |
| Geschwister | 20.000 EUR | II | 15–43% |
| Neffe / Nichte | 20.000 EUR | II | 15–43% |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | III | 30–50% |
Beispielrechnung: Krypto vom Vater geerbt
Anna erbt 5 BTC im Wert von 250.000 EUR von ihrem Vater. Keine weiteren Vermögenswerte im Nachlass.
Komplett steuerfrei. Anna hat noch 150.000 EUR Freibetrag für weiteren Nachlass.
Thomas erbt 10 ETH im Wert von 120.000 EUR von seinem Onkel. Keine Verwandtschaft ersten Grades.
Neffen/Nichten fallen in Steuerklasse II mit nur 20.000 EUR Freibetrag. Bei 100.000 EUR steuerpflichtigem Betrag gilt der 20%-Satz.
Claudia erbt Bitcoin und ETH im Wert von 700.000 EUR von ihrem Ehemann. Keine weiteren Versorgungsbezüge.
Dank Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) kann Claudia bis zu 756.000 EUR steuerfrei erben. Dieser Vorteil gilt nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Bewertung am Todestag: Das Stichtagsprinzip bei Krypto
Der Wert geerbter Kryptowährungen wird zum Todestag des Erblassers ermittelt (Stichtagsprinzip, § 11 BewG), nicht zum Zeitpunkt der Wallet-Übertragung oder des Erbscheins. Bei hochvolatilen Coins wie Bitcoin oder Altcoins kann ein Kursunterschied von wenigen Tagen die Steuerlast um zehntausende Euro verändern.
Der Marktwert lässt sich über öffentliche Kursquellen (CoinGecko, CoinMarketCap) nachweisen. Anders als bei Immobilien ist kein Gutachten erforderlich, da Krypto-Kurse transparent und sekundengenau verfügbar sind. Screenshots mit Datum und Uhrzeit am Todestag aufbewahren.
Todestag im Bärenmarkt
40.000 EUR
Niedrigere Basis
Todestag im Bullenmarkt
120.000 EUR
Höhere Basis
Nachweis
CoinGecko-Screenshot
Datum + Uhrzeit
Haltefrist-Übernahme: Steuerfrei verkaufen nach Erbschaft
Bei einer Krypto-Erbschaft wird die Haltefrist des Erblassers vollständig auf den Erben übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Der Erbe tritt in die steuerliche Position des Erblassers ein: Kaufdatum, Anschaffungskosten und bereits abgelaufene Haltefrist werden übernommen.
Praxisbeispiel mit Zeitstrahl: Erblasser kauft Bitcoin am 01.01.2024 für 35.000 EUR. Todestag: 15.08.2025 (Marktwert 85.000 EUR). Haltefrist zum Todestag: 592 Tage (mehr als 365). Der Erbe kann die Bitcoin jederzeit verkaufen, ohne Einkommensteuer nach § 23 EStG zu zahlen. Die Erbschaftsteuer auf 85.000 EUR fällt jedoch unabhängig davon an.
Wäre die Haltefrist des Erblassers unter 365 Tagen gewesen, hätte der Erbe die verbleibenden Tage abwarten müssen. Achtung bei Staking-Coins: Hier kann sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, wenn die Coins zur Einkünfteerzielung genutzt wurden. Der Haltefrist-Tracker berechnet den genauen Countdown.
Häufige Fehler beim Krypto-Erben
Die häufigsten Fehler beim Krypto-Erben: Wallet-Zugang nicht gesichert, Haltefrist nicht geprüft und Erbschaftsteuer mit Einkommensteuer verwechselt. Jeder dieser Fehler kann zu Vermögensverlust oder unnötigen Steuernachzahlungen führen.
Erbschaft vs. Schenkung: Was ist steuerlich besser?
Schenkung zu Lebzeiten ist in den meisten Fällen steuerlich vorteilhafter als Erbschaft, weil Freibeträge alle 10 Jahre erneuert werden können. Bei einer Erbschaft stehen die Freibeträge nur einmal zur Verfügung. Ausnahme: Eltern haben bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 EUR Freibetrag), bei Schenkung nur Steuerklasse II (20.000 EUR).
| Empfänger | Erbschaft | Schenkung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Klasse I, 500.000 EUR | Klasse I, 500.000 EUR |
| Kinder | Klasse I, 400.000 EUR | Klasse I, 400.000 EUR |
| Eltern | Klasse I, 100.000 EUR | Klasse II, 20.000 EUR |
| Geschwister | Klasse II, 20.000 EUR | Klasse II, 20.000 EUR |
| Freunde | Klasse III, 20.000 EUR | Klasse III, 20.000 EUR |
Erbschaft (nach Tod)
Freibetrag nur einmal. Kein Einfluss auf Zeitpunkt oder Höhe. Eltern erhalten Steuerklasse I mit 100.000 EUR Freibetrag.
Schenkung (zu Lebzeiten)
Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar. Zeitpunkt und Höhe frei wählbar. u2192 Zum Schenkungsteuer-Rechner
Zahlenbeispiel: 600.000 EUR an ein Kind übertragen
Erbschaft (auf einmal)
600.000 EUR u2212 400.000 EUR Freibetrag = 200.000 EUR steuerpflichtig u2192 22.000 EUR Erbschaftsteuer (11%, Steuerklasse I).
Schenkung in 2 Tranchen (alle 10 Jahre 300.000 EUR)
Je 300.000 EUR unter dem 400.000 EUR-Freibetrag u2192 0 EUR Schenkungsteuer. Ersparnis: 22.000 EUR.
Krypto-Nachlass planen: Praxis-Checkliste
Ein Krypto-Nachlass erfordert neben der steuerlichen Planung vor allem die Sicherung des technischen Zugangs. Die folgende Checkliste fasst alle Schritte zusammen, damit Erben im Ernstfall nicht vor verschlossenen Wallets stehen.
1. Bestände dokumentieren
Liste aller Coins, Wallets und Börsen-Accounts mit Zugangsdaten erstellen. Bei Börsen auch 2FA-Backup-Codes notieren.
2. Seed-Phrase sicher aufbewahren
Seed-Phrase auf Papier oder Metallplatte notieren und in einem Bankschließfach mit Zugangsrecht für den Erben hinterlegen.
3. Testament oder Erbvertrag aufsetzen
Krypto-Vermögen explizit im Testament erwähnen. Bei größeren Beträgen notarielle Beurkundung und Hinweis auf Aufbewahrungsort der Seed-Phrase.
4. Vertrauensperson einweihen
Eine technisch versierte Vertrauensperson (z.B. Steuerberater, Notar) sollte wissen, dass Krypto-Vermögen existiert und wo der Zugang dokumentiert ist.
5. Anschaffungsdaten archivieren
Kaufdatum, Kaufpreis und Börse für jeden Coin dokumentieren. Diese Daten benötigen Erben für die Haltefrist-Prüfung und die Steuererklärung.
6. Regelmäßig aktualisieren
Krypto-Bestände ändern sich laufend. Mindestens jährlich die Dokumentation auf Aktualität prüfen und neue Coins oder Wallets ergänzen.
Erbschaftsteuer-Sätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG)
Die Erbschaftsteuer ist keine progressive Steuer wie die Einkommensteuer, sondern eine Stufensteuer: Der Steuersatz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur auf den Überschuss. Bei Steuerklasse II und 100.000 EUR steuerpflichtigem Betrag fallen 20% auf die gesamten 100.000 EUR an.
| Steuerpflichtiger Betrag | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 EUR | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 EUR | 11% | 20% | 30% |
| bis 600.000 EUR | 15% | 25% | 30% |
| bis 6.000.000 EUR | 19% | 30% | 30% |
| bis 13.000.000 EUR | 23% | 35% | 50% |
| bis 26.000.000 EUR | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 EUR | 30% | 43% | 50% |
Ein Steuer-Tool wie CoinTracking hilft, alle Transaktionen, Erbschaften und Haltefristen lückenlos zu dokumentieren und den steuerlichen Überblick zu behalten.
Zusammenfassung: Krypto erben und Steuern sparen
Muss ich Erbschaftsteuer auf geerbte Kryptowährungen zahlen?
▾Wie hoch ist der Freibetrag bei geerbter Krypto?
▾Wird die Haltefrist des Erblassers auf den Erben übertragen?
▾Was passiert mit Krypto auf einer Börse, wenn jemand stirbt?
▾Was passiert, wenn die Seed-Phrase verloren ist?
▾Wie wird der Wert der geerbten Krypto bestimmt?
▾Muss Erbschaftsteuer sofort gezahlt werden?
▾Was ist steuerlich besser: Erbschaft oder Schenkung?
▾Zählt Krypto zum Pflichtteil?
▾Gibt es einen Versorgungsfreibetrag bei Krypto-Erbschaft?
▾Schenkungsteuer-Rechner
Krypto steuerfrei verschenken
Haltefrist-Tracker
Countdown bis zur 365-Tage-Steuerfreiheit
FIFO-Rechner
Multi-Trade Batch-Berechnung mit Lot-Matching
Steuersatz-Optimierer
Persönlichen Grenzsteuersatz berechnen
Verlust-Optimierung
Verlustvortrag und Steuergutschrift
Gewinn-Rechner
Krypto-Gewinn und Rendite berechnen
Lexikon: Erbschaftsteuer
Alles zur Erbschaftsteuer bei Krypto
Alle Steuer-Rechner
Steuer-Tools an einem Ort
Lexikon: Haltefrist
1-Jahres-Regel bei Krypto verstehen
Krypto kaufen oder verkaufen bei regulierten Börsen:

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