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Erbschaftsteuer-Rechner: Krypto erben und Steuern sparen

Freibeträge, Steuerklassen und Erbschaftsteuer auf Krypto sofort berechnen.

Marktwert zum Todestag des Erblassers.
Andere Vermögenswerte im Nachlass (Immobilien, Geld, Aktien).
Relevant für Einkommensteuer bei späterem Verkauf (§ 23 EStG).
Freibetrag
400.000 €
Steuerklasse
I
Steuerpflichtig
0 €
Erbschaftsteuer
0 €
steuerfrei

Eine Erbschaft von 100.000 € als Kind ist steuerfrei. Der Freibetrag beträgt 400.000 €.

Haltefrist abgelaufen — Verkauf einkommensteuerfrei (§ 23 EStG)
Haltedauer des Erblassers: 400 Tage (wird auf Erben übertragen). Die Erbschaftsteuer fällt unabhängig davon an.
Erbschaft steuerfrei
Freibetrag 400.000 € (Steuerklasse I)
Kurz & Knapp

Die Erbschaftsteuer auf Krypto richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Gesamtwert des Nachlasses. Freibeträge reichen von 20.000 EUR (Nicht-Verwandte) bis 500.000 EUR (Ehepartner). Anders als bei Schenkungen stehen die Freibeträge nur einmal zur Verfügung (§ 16 ErbStG).

  • Ehepartner: 500.000 EUR + bis zu 256.000 EUR Versorgungsfreibetrag
  • Kinder: 400.000 EUR Freibetrag, Steuerklasse I (7–30%)
  • Haltefrist des Erblassers wird übernommen (§ 23 EStG)
  • Eltern: 100.000 EUR bei Erbschaft (nur 20.000 EUR bei Schenkung)

Was ist die Erbschaftsteuer bei Krypto?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf Vermögensübertragungen durch Tod, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gehören steuerlich zum Nachlass und unterliegen denselben Regeln wie Geld, Aktien oder Immobilien.

Der maßgebliche Wert ist der Marktkurs zum Todestag des Erblassers (Stichtagsprinzip, § 11 BewG). Das gilt für alle Kryptowährungen im Wallet des Erblassers, egal ob auf einer Börse oder in Self-Custody auf der Blockchain.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad (bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und dem Gesamtwert des Nachlasses. Bleibt der Nachlass unter dem Freibetrag, ist die Erbschaft komplett steuerfrei.

Wallet-Zugang im Erbfall: Seed-Phrase, Börsen und Erbschein

Der technische Zugang zu geerbten Kryptowährungen unterscheidet sich grundlegend von klassischen Vermögenswerten: Ohne Seed-Phrase oder Private Key sind Coins auf einer Hardware-Wallet unwiederbringlich verloren. Es gibt keinen Kundenservice, der den Zugang wiederherstellen kann.

Börsen-Wallet (Coinbase, Kraken, Bitpanda)

Erben legen Erbschein und Sterbeurkunde vor. Die Börse überträgt den Account oder zahlt den Gegenwert aus. Dauer: 2u20138 Wochen, bei internationalen Börsen auch länger.

Self-Custody (Hardware-Wallet)

Ohne Seed-Phrase permanent verloren. Die Seed-Phrase muss sicher, aber für Erben auffindbar aufbewahrt werden, etwa in einem Bankschließfach mit Zugangsrecht oder einem notariellen Dokument.

Vorsorge treffenJeder Krypto-Besitzer sollte zu Lebzeiten dokumentieren, wo welche Coins liegen und wie der Zugang funktioniert. Ein Ledger oder Tangem mit Backup-Seed im Bankschließfach ist eine bewährte Lösung.

Freibeträge und Steuerklassen nach § 16 ErbStG

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner haben 500.000 EUR Freibetrag (Steuerklasse I), Kinder 400.000 EUR (Steuerklasse I), Eltern 100.000 EUR (Steuerklasse I), Nicht-Verwandte nur 20.000 EUR (Steuerklasse III). Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder.

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasseSteuersatz
Ehepartner500.000 EURI7–30%
Kinder400.000 EURI7–30%
Enkelkinder200.000 EURI7–30%
Eltern (Erbschaft)100.000 EURI7–30%
Geschwister20.000 EURII15–43%
Neffe / Nichte20.000 EURII15–43%
Nicht verwandt20.000 EURIII30–50%
Versorgungsfreibetrag beachtenEhepartner erhalten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag (500.000 EUR) einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 EUR (§ 17 ErbStG). Kinder erhalten je nach Alter 10.300 bis 52.000 EUR. Diese Beträge werden mit anderen Versorgungsbezügen (z.B. Witwenrente) verrechnet.

Beispielrechnung: Krypto vom Vater geerbt

Anna erbt 5 BTC im Wert von 250.000 EUR von ihrem Vater. Keine weiteren Vermögenswerte im Nachlass.

Nachlasswert: 250.000 EUR
Freibetrag (Kind): 400.000 EUR
Steuerpflichtig: 0 EUR
Erbschaftsteuer: 0 EUR

Komplett steuerfrei. Anna hat noch 150.000 EUR Freibetrag für weiteren Nachlass.

Thomas erbt 10 ETH im Wert von 120.000 EUR von seinem Onkel. Keine Verwandtschaft ersten Grades.

Nachlasswert: 120.000 EUR
Freibetrag (Neffe): 20.000 EUR
Steuerpflichtig: 100.000 EUR
Erbschaftsteuer: 20.000 EUR (20%)

Neffen/Nichten fallen in Steuerklasse II mit nur 20.000 EUR Freibetrag. Bei 100.000 EUR steuerpflichtigem Betrag gilt der 20%-Satz.

Claudia erbt Bitcoin und ETH im Wert von 700.000 EUR von ihrem Ehemann. Keine weiteren Versorgungsbezüge.

Nachlasswert: 700.000 EUR
Freibetrag: 500.000 EUR
+ Versorgungsfreibetrag: 256.000 EUR
Steuerpflichtig: 0 EUR

Dank Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) kann Claudia bis zu 756.000 EUR steuerfrei erben. Dieser Vorteil gilt nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

Bewertung am Todestag: Das Stichtagsprinzip bei Krypto

Der Wert geerbter Kryptowährungen wird zum Todestag des Erblassers ermittelt (Stichtagsprinzip, § 11 BewG), nicht zum Zeitpunkt der Wallet-Übertragung oder des Erbscheins. Bei hochvolatilen Coins wie Bitcoin oder Altcoins kann ein Kursunterschied von wenigen Tagen die Steuerlast um zehntausende Euro verändern.

Der Marktwert lässt sich über öffentliche Kursquellen (CoinGecko, CoinMarketCap) nachweisen. Anders als bei Immobilien ist kein Gutachten erforderlich, da Krypto-Kurse transparent und sekundengenau verfügbar sind. Screenshots mit Datum und Uhrzeit am Todestag aufbewahren.

Todestag im Bärenmarkt

40.000 EUR

Niedrigere Basis

Todestag im Bullenmarkt

120.000 EUR

Höhere Basis

Nachweis

CoinGecko-Screenshot

Datum + Uhrzeit

Kurs-Schwankung als FaktorDie Volatilität von Krypto kann sich steuerlich auswirken: Liegt der Todestag in einer Korrekturphase, fällt die Erbschaftsteuer geringer aus. Erben sollten den Stichtagskurs sorgfältig dokumentieren, da das Finanzamt diesen bei der Veranlagung prüft.

Haltefrist-Übernahme: Steuerfrei verkaufen nach Erbschaft

Bei einer Krypto-Erbschaft wird die Haltefrist des Erblassers vollständig auf den Erben übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Der Erbe tritt in die steuerliche Position des Erblassers ein: Kaufdatum, Anschaffungskosten und bereits abgelaufene Haltefrist werden übernommen.

Praxisbeispiel mit Zeitstrahl: Erblasser kauft Bitcoin am 01.01.2024 für 35.000 EUR. Todestag: 15.08.2025 (Marktwert 85.000 EUR). Haltefrist zum Todestag: 592 Tage (mehr als 365). Der Erbe kann die Bitcoin jederzeit verkaufen, ohne Einkommensteuer nach § 23 EStG zu zahlen. Die Erbschaftsteuer auf 85.000 EUR fällt jedoch unabhängig davon an.

Wäre die Haltefrist des Erblassers unter 365 Tagen gewesen, hätte der Erbe die verbleibenden Tage abwarten müssen. Achtung bei Staking-Coins: Hier kann sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, wenn die Coins zur Einkünfteerzielung genutzt wurden. Der Haltefrist-Tracker berechnet den genauen Countdown.

Zwei Steuerarten, getrennt betrachtenErbschaftsteuer (ErbStG) und Einkommensteuer (§ 23 EStG) sind völlig unabhängig. Eine Erbschaft kann erbschaftsteuerpflichtig sein (Nachlass über Freibetrag), während der Verkauf einkommensteuerfrei ist (Haltefrist abgelaufen), und umgekehrt.

Häufige Fehler beim Krypto-Erben

Die häufigsten Fehler beim Krypto-Erben: Wallet-Zugang nicht gesichert, Haltefrist nicht geprüft und Erbschaftsteuer mit Einkommensteuer verwechselt. Jeder dieser Fehler kann zu Vermögensverlust oder unnötigen Steuernachzahlungen führen.

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Seed-Phrase nicht auffindbar: Ohne Seed-Phrase ist der Zugang zu einer Hardware-Wallet permanent verloren. Erblasser sollten die Seed-Phrase sicher, aber für Erben auffindbar aufbewahren (Bankschließfach, Notar).
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Sofort verkauft ohne Haltefrist-Prüfung: Erben verkaufen die geerbten Coins sofort, ohne zu prüfen, ob die Haltefrist des Erblassers bereits abgelaufen ist. Liegt sie unter 365 Tagen, wird Einkommensteuer auf den Gewinn fällig.
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Erbschaft- und Einkommensteuer verwechselt: Die Erbschaftsteuer (ErbStG) betrifft die Übertragung durch Tod. Die Einkommensteuer (§ 23 EStG) betrifft den späteren Verkauf. Beides sind getrennte Steuerarten, die unabhängig anfallen.
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Marktwert zum falschen Zeitpunkt ermittelt: Maßgeblich ist der Kurs am Todestag, nicht am Tag der Wallet-Übertragung oder des Erbscheins. Screenshots von CoinGecko oder CoinMarketCap am Todestag aufbewahren.
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Steuerschulden des Erblassers ignoriert: Offene Steuerschulden des Erblassers (z.B. nicht deklarierte Krypto-Gewinne oder Staking-Erträge) gehen auf die Erben über. Vor Annahme der Erbschaft prüfen, ob Steuerschulden bestehen.
Tipp: Dokumentation automatisierenBei geerbten Coins mit unklarer Haltedauer hilft ein automatisches Steuer-Tool wie CoinTracking. Es dokumentiert Haltefristen, Anschaffungskosten und Übertragungen lückenlos.

Erbschaft vs. Schenkung: Was ist steuerlich besser?

Schenkung zu Lebzeiten ist in den meisten Fällen steuerlich vorteilhafter als Erbschaft, weil Freibeträge alle 10 Jahre erneuert werden können. Bei einer Erbschaft stehen die Freibeträge nur einmal zur Verfügung. Ausnahme: Eltern haben bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 EUR Freibetrag), bei Schenkung nur Steuerklasse II (20.000 EUR).

EmpfängerErbschaftSchenkung
EhepartnerKlasse I, 500.000 EURKlasse I, 500.000 EUR
KinderKlasse I, 400.000 EURKlasse I, 400.000 EUR
ElternKlasse I, 100.000 EURKlasse II, 20.000 EUR
GeschwisterKlasse II, 20.000 EURKlasse II, 20.000 EUR
FreundeKlasse III, 20.000 EURKlasse III, 20.000 EUR

Erbschaft (nach Tod)

Freibetrag nur einmal. Kein Einfluss auf Zeitpunkt oder Höhe. Eltern erhalten Steuerklasse I mit 100.000 EUR Freibetrag.

Schenkung (zu Lebzeiten)

Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar. Zeitpunkt und Höhe frei wählbar. u2192 Zum Schenkungsteuer-Rechner

Zahlenbeispiel: 600.000 EUR an ein Kind übertragen

Erbschaft (auf einmal)

600.000 EUR u2212 400.000 EUR Freibetrag = 200.000 EUR steuerpflichtig u2192 22.000 EUR Erbschaftsteuer (11%, Steuerklasse I).

Schenkung in 2 Tranchen (alle 10 Jahre 300.000 EUR)

Je 300.000 EUR unter dem 400.000 EUR-Freibetrag u2192 0 EUR Schenkungsteuer. Ersparnis: 22.000 EUR.

Krypto-Nachlass planen: Praxis-Checkliste

Ein Krypto-Nachlass erfordert neben der steuerlichen Planung vor allem die Sicherung des technischen Zugangs. Die folgende Checkliste fasst alle Schritte zusammen, damit Erben im Ernstfall nicht vor verschlossenen Wallets stehen.

1. Bestände dokumentieren

Liste aller Coins, Wallets und Börsen-Accounts mit Zugangsdaten erstellen. Bei Börsen auch 2FA-Backup-Codes notieren.

2. Seed-Phrase sicher aufbewahren

Seed-Phrase auf Papier oder Metallplatte notieren und in einem Bankschließfach mit Zugangsrecht für den Erben hinterlegen.

3. Testament oder Erbvertrag aufsetzen

Krypto-Vermögen explizit im Testament erwähnen. Bei größeren Beträgen notarielle Beurkundung und Hinweis auf Aufbewahrungsort der Seed-Phrase.

4. Vertrauensperson einweihen

Eine technisch versierte Vertrauensperson (z.B. Steuerberater, Notar) sollte wissen, dass Krypto-Vermögen existiert und wo der Zugang dokumentiert ist.

5. Anschaffungsdaten archivieren

Kaufdatum, Kaufpreis und Börse für jeden Coin dokumentieren. Diese Daten benötigen Erben für die Haltefrist-Prüfung und die Steuererklärung.

6. Regelmäßig aktualisieren

Krypto-Bestände ändern sich laufend. Mindestens jährlich die Dokumentation auf Aktualität prüfen und neue Coins oder Wallets ergänzen.

Erbschaftsteuer-Sätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG)

Die Erbschaftsteuer ist keine progressive Steuer wie die Einkommensteuer, sondern eine Stufensteuer: Der Steuersatz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur auf den Überschuss. Bei Steuerklasse II und 100.000 EUR steuerpflichtigem Betrag fallen 20% auf die gesamten 100.000 EUR an.

Steuerpflichtiger BetragKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 EUR7%15%30%
bis 300.000 EUR11%20%30%
bis 600.000 EUR15%25%30%
bis 6.000.000 EUR19%30%30%
bis 13.000.000 EUR23%35%50%
bis 26.000.000 EUR27%40%50%
über 26.000.000 EUR30%43%50%

Ein Steuer-Tool wie CoinTracking hilft, alle Transaktionen, Erbschaften und Haltefristen lückenlos zu dokumentieren und den steuerlichen Überblick zu behalten.

Zusammenfassung: Krypto erben und Steuern sparen

Freibeträge reichen von 20.000 EUR (Nicht-Verwandte) bis 500.000 EUR (Ehepartner) plus Versorgungsfreibetrag
Haltefrist des Erblassers wird auf den Erben übertragen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Erbschaftsteuer (ErbStG) und Einkommensteuer (§ 23 EStG) sind getrennte Steuerarten
Ohne Seed-Phrase sind Coins auf Hardware-Wallets unwiederbringlich verloren
Eltern haben bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 EUR), bei Schenkung nur Klasse II (20.000 EUR)
Schenkung zu Lebzeiten ist meistens steuerlich günstiger durch erneuerbare Freibeträge
Häufige Fragen zur Krypto-Erbschaftsteuer

Muss ich Erbschaftsteuer auf geerbte Kryptowährungen zahlen?

Wie hoch ist der Freibetrag bei geerbter Krypto?

Wird die Haltefrist des Erblassers auf den Erben übertragen?

Was passiert mit Krypto auf einer Börse, wenn jemand stirbt?

Was passiert, wenn die Seed-Phrase verloren ist?

Wie wird der Wert der geerbten Krypto bestimmt?

Muss Erbschaftsteuer sofort gezahlt werden?

Was ist steuerlich besser: Erbschaft oder Schenkung?

Zählt Krypto zum Pflichtteil?

Gibt es einen Versorgungsfreibetrag bei Krypto-Erbschaft?

Themen vertiefen
Dr. Stephanie Morgenroth
Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

Dr. med.5+ Jahre Krypto100K+ Community

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