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Krypto erben — Erbschaftsteuer-Rechner

Freibeträge, Steuerklassen und Haltefrist-Übernahme für geerbte Kryptowährungen.

Erbschaft

Marktwert zum Todestag des Erblassers.
Andere Vermögenswerte im Nachlass (Immobilien, Geld, Aktien etc.).
Wie lange hatte der Erblasser die Coins? Relevant für § 23 EStG bei Verkauf.

Steuer-Ergebnis

SteuerklasseI
Freibetrag400.000,00 €
Krypto-Erbschaft100.000,00 €
Gesamter Nachlass100.000,00 €
Freibetrag- 100.000,00 €
Steuerpflichtiger Betrag0,00 €
Steuersatz (Klasse I)7.000000000000001%
Erbschaftsteuer0,00 €
Haltefrist-Status (§ 23 EStG)
Haltefrist abgelaufen — Verkauf steuerfrei (§ 23 EStG)
Haltedauer des Erblassers: 400 Tage (wird auf Erben übertragen).
Erbschaft steuerfrei! Wert (100.000,00 €) liegt unter dem Freibetrag von 400.000,00 €.
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Erbschaft vs. Schenkung: Eltern haben bei Erbschaft Steuerklasse I (Freibetrag: 100.000€), bei Schenkung nur Steuerklasse II (20.000€). Für alle anderen Verwandtschaftsgrade: Schenkung zu Lebzeiten kann günstiger sein, da Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können. → Zum Schenkungsteuer-Rechner

Krypto erben: Was passiert mit dem Wallet?

Das Erben von Kryptowährungen bringt eine einzigartige Herausforderung mit sich: den technischen Zugang. Bei Börsen-Wallets (Coinbase, Kraken, Bitpanda) müssen Erben einen Erbschein und die Sterbeurkunde vorlegen. Die Börse überträgt dann den Account oder zahlt den Gegenwert aus. Der Prozess dauert typischerweise 2-8 Wochen, bei internationalen Börsen auch länger.

Bei Self-Custody (Hardware-Wallets, Paper-Wallets) ist die Situation kritischer: Ohne Seed-Phrase oder Private Key sind die Coins unwiederbringlich verloren. Es gibt keinen „Kundenservice“, der den Zugang wiederherstellen kann. Deshalb ist es essenziell, die Seed-Phrase sicher aber auffindbar aufzubewahren – etwa in einem verschlossenen Bankschließfach mit Zugangsrecht für den Erben oder in einem notariellen Dokument.

Erbschaftsteuer auf Krypto: Bewertung & Freibeträge

Die Bewertung erfolgt zum Todestag des Erblassers (Stichtagsprinzip, § 11 BewG). Der Marktwert der Kryptowährungen wird auf Basis etablierter Kursquellen (CoinGecko, CoinMarketCap) ermittelt. Bei hochvolatilen Coins kann der Zeitpunkt entscheidend sein: Stirbt der Erblasser an einem Tag mit Kurseinbruch, fällt die Erbschaftsteuer deutlich geringer aus.

SteuerklassePersonenkreisFreibetragSteuersatz
IEhepartner, Kinder, Enkel100.000 – 500.000 €7 – 30 %
IIGeschwister, Neffen, Schwiegereltern20.000 €15 – 43 %
IIIAlle übrigen (Freunde, Partner)20.000 €30 – 50 %

Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € (§ 17 ErbStG). Dieser wird mit Versorgungsbezügen (z. B. Witwenrente) verrechnet. Bei Kindern beträgt der Versorgungsfreibetrag 10.300 – 52.000 € je nach Alter.

Haltefrist des Erblassers: Steuerfrei durch Warten

Die Haltefrist-Übernahme nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG gilt bei Erbschaften genauso wie bei Schenkungen. Der Erbe tritt in die steuerliche Position des Erblassers ein: Kaufdatum, Anschaffungskosten und bereits abgelaufene Haltefrist werden übernommen. Hatte der Erblasser Bitcoin seit 18 Monaten, kann der Erbe sofort steuerfrei verkaufen.

Praxisbeispiel mit Zeitstrahl: Erblasser kauft Bitcoin am 01.01.2024 für 35.000 €. Todestag: 15.08.2025 (Marktwert 85.000 €). Haltefrist zum Todestag: 592 Tage (> 365). Der Erbe kann die Bitcoin jederzeit verkaufen, ohne Einkommensteuer nach § 23 EStG zu zahlen. Die Erbschaftsteuer auf 85.000 € fällt jedoch unabhängig davon an – je nach Steuerklasse und Freibetrag. Wäre die Haltefrist des Erblassers unter 365 Tagen gewesen, hätte der Erbe die verbleibenden Tage abwarten müssen.

Erbschaft vs. Schenkung: Was ist steuerlich besser?

Die Faustregel: Schenkung zu Lebzeiten ist in den meisten Fällen steuerlich vorteilhafter, weil Freibeträge alle 10 Jahre erneuert werden können. Bei einer Erbschaft stehen die Freibeträge nur einmal zur Verfügung. Ausnahme: Eltern haben bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000 € Freibetrag), bei Schenkung aber nur Steuerklasse II (20.000 € Freibetrag).

Zahlenbeispiel: Ein Krypto-Vermögen von 600.000 € soll an ein Kind übertragen werden. Bei Erbschaft: 600.000 € – 400.000 € Freibetrag = 200.000 € steuerpflichtig → ca. 22.000 € Erbschaftsteuer (11 % Steuerklasse I). Bei Schenkung in 2 Tranchen (alle 10 Jahre 300.000 €): Jeweils unter dem 400.000 €-Freibetrag → 0 € Schenkungsteuer. Ersparnis durch Planung: 22.000 €.

Häufige Fragen zum Krypto-Erben

Dr. Stephanie Morgenroth
Dr. Stephanie Morgenroth

Promovierte Medizinerin und Krypto-Autorin seit 2021. Erklärt Bitcoin, Blockchain und DeFi verständlich für Einsteiger und Profis.

Dr. med.Autorin seit 2021100K+ Follower

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