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NFT Steuer Rechner: Kauf, Verkauf & Minting

Berechne den Veräußerungsgewinn bei NFT-Verkäufen nach deutschem Steuerrecht 2026. Inkl. Gas Fees als Nebenkosten, Haltefrist-Prüfung und 1.000-Euro-Freigrenze.

Anschaffungskosten gesamt: 525,00 €
Typisch 2542 %: Hier berechnen
Veräußerungsgewinn
675,00 €
Verkauf 1.200,00 € - Anschaffung 525,00 €
Haltefrist
182 Tage
Noch 183 Tage bis steuerfrei
Steuerlast
0,00 €
Unter 1.000-Euro-Freigrenze
Netto-Gewinn
675,00 €
Gewinn nach Steuern

Dein Gewinn von 675,00 € liegt unter der 1.000-Euro-Freigrenze. Keine Steuerlast.

Steuerfrei: Gewinn liegt unter der 1.000-Euro-Freigrenze.
Kurz & Knapp

NFTs gelten als sonstige Wirtschaftsgüter nach Paragraf 23 EStG. Der Verkauf innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist ist steuerpflichtig, wenn die 1.000-Euro-Freigrenze überschritten wird. Nach über einem Jahr ist der Gewinn komplett steuerfrei. Gas Fees beim Kauf und Minting sind Anschaffungsnebenkosten und mindern den Gewinn.

  • 1-Jahres-Haltefrist: Nach 365 Tagen steuerfrei verkaufen
  • 1.000-Euro-Freigrenze für alle Veräußerungsgewinne zusammen
  • Gas Fees als Nebenkosten senken den steuerpflichtigen Gewinn
  • NFT-Kauf mit Krypto = doppeltes Steuerereignis (Tausch)
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NFTs steuerlich: Sonstige Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG

Non-Fungible Tokens werden von der deutschen Finanzverwaltung als sonstige Wirtschaftsgüter eingestuft und fallen unter Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Damit unterliegen NFTs denselben Grundregeln wie Kryptowährungen: Es gilt eine Haltefrist von 365 Tagen. Wer seinen NFT länger als ein Jahr hält, verkauft ihn komplett steuerfrei.

Für Verkäufe innerhalb der Haltefrist gilt seit dem Wachstumschancengesetz 2024 die erhöhte Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreitest du die 1.000 Euro auch nur um 1 Cent, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Zwei Freigrenzen für NFT-BesitzerFür Veräußerungsgewinne (Kauf/Verkauf) gilt die 1.000-Euro-Freigrenze nach § 23 EStG. Für passive Einkünfte aus Airdrops und Royalties gilt die 256-Euro-Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG. Beide existieren unabhängig voneinander.

NFT Kauf & Verkauf: Doppelte Steuerpflicht beim Tausch

Der Kauf eines NFT mit Kryptowährung (ETH, SOL, MATIC) ist steuerlich ein Tauschgeschäft. Für die hingegebene Krypto entsteht ein Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG. Hast du die ETH für 1.500 Euro gekauft und sie beim NFT-Kauf einen Marktwert von 2.200 Euro, realisierst du 700 Euro Gewinn auf die ETH, sofern die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist.

Gleichzeitig erwirbst du den NFT als neues Wirtschaftsgut. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Marktwert der hingegebenen Krypto zum Kaufzeitpunkt. Gas Fees sind Anschaffungsnebenkosten und erhöhen deine Anschaffungskosten. Das reduziert den späteren Veräußerungsgewinn.

Beispielrechnung: Lisa (NFT-Kauf mit ETH)

Lisa kauft am 1. März einen NFT für 0,5 ETH (Wert: 1.100 Euro) plus 15 Euro Gas Fees. Am 1. August verkauft sie den NFT für 2.000 Euro. Steuersatz: 30 %.

Anschaffung: 1.115 Euro (1.100 + 15 Gas)
Verkauf: 2.000 Euro
Gewinn: 885 Euro
Steuer: 0 Euro (unter 1.000 Euro Freigrenze)

NFT Minting: Anschaffung zum Marktwert

Das Minting eines NFT gilt steuerlich als Anschaffung des Wirtschaftsguts zum Marktpreis bei Zufluss. Die Gas Fees beim Minting zählen als Anschaffungsnebenkosten. Bei einem Free Mint betragen die Anschaffungskosten 0 Euro plus die gezahlten Gas Fees. Die Haltefrist beginnt ab dem Minting-Zeitpunkt. Das Bezahlen des Mint-Preises mit Krypto kann ein separates steuerpflichtiges Tauschgeschäft sein.

Beispielrechnung: Tom (Free Mint)

Tom mintet ein NFT kostenlos und zahlt nur 8 Euro Gas Fee. Nach 3 Monaten verkauft er den NFT für 1.500 Euro. Steuersatz: 35 %.

Anschaffung: 8 Euro (nur Gas Fee)
Verkauf: 1.500 Euro
Gewinn: 1.492 Euro
Steuer (35 % + Soli): 550,92 Euro

Ergebnis: 1.492 Euro Gewinn überschreiten die 1.000-Euro-Freigrenze. Der gesamte Betrag wird besteuert.

NFT Airdrops: Zufluss als sonstige Einkünfte

Erhältst du einen NFT als Airdrop, handelt es sich um sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG. Der NFT wird zum Fair Market Value zum Zeitpunkt des Zuflusses in dein Wallet besteuert. Die 256-Euro-Freigrenze teilst du mit Staking-Rewards, Mining-Einnahmen und Yield Farming.

Problem in der Praxis: Den Fair Market Value eines NFT-Airdrops zu bestimmen ist oft schwierig. Hat der NFT zum Zeitpunkt des Airdrops noch keinen Marktpreis (kein Floor Price auf OpenSea, keine Trades), kann der FMV im Extremfall 0 Euro betragen. Dokumentiere immer den nächstmöglichen Vergleichspreis.

Dokumentations-TippSichere für jeden NFT-Airdrop einen Screenshot des Floor Price zum Zufluss-Zeitpunkt. CoinTracking importiert NFT-Daten automatisch aus der Blockchain und dokumentiert den FMV.

NFT Royalties: Sonstige Einkünfte oder Gewerbe?

Als NFT-Creator erhältst du bei vielen Marktplätzen automatisch Royalties bei jedem Weiterverkauf. Diese Einnahmen sind grundsätzlich sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG (256-Euro-Freigrenze). Bei regelmäßigen, nachhaltigen Royalty-Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht prüft das Finanzamt die Gewerblichkeit.

Gewerbliche Einstufung bedeutet: Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Freibetrag pro Jahr plus Einkommensteuer auf den Gewinn. Dafür kannst du alle Betriebsausgaben (Software, Hardware, Marketing, Gas Fees) vollständig absetzen. Die Grenze zwischen privat und gewerblich ist fließend.

WichtigRoyalties auf Ethereum (ERC-721/ERC-1155), Solana und Polygon werden in unterschiedlichen Token ausgezahlt. Jede Zahlung ist ein separater Zufluss, der in Euro umgerechnet und dokumentiert werden muss.

Steuerliche Übersicht: Alle NFT-Transaktionen im Vergleich

VorgangParagrafFreigrenzeHaltefrist
NFT kaufen (mit Krypto)§ 23 EStG1.000 EUR/Jahr1 Jahr
NFT verkaufen§ 23 EStG1.000 EUR/Jahr1 Jahr
NFT MintingAnschaffungAb Mint-Datum
NFT Airdrop§ 22 Nr. 3 EStG256 EUR/Jahr
NFT Royalties§ 22 Nr. 3 / Gewerbe256 EUR/Jahr
Gas FeesNebenkosten

Die 7 häufigsten NFT-Steuerfehler und wie du sie vermeidest

Krypto-zu-NFT Kauf nicht als Tausch erfasst

Der Kauf eines NFT mit ETH oder SOL ist ein Tauschgeschäft. Für die hingegebene Krypto entsteht ein Veräußerungsgeschäft.

Gas Fees nicht als Nebenkosten abgezogen

Gas Fees beim Kauf, Minting und Verkauf mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Besonders bei Ethereum können diese erheblich sein.

Royalties nicht als Einkünfte deklariert

Creator-Royalties sind steuerpflichtig. Auch kleine Beträge verbrauchen die 256-Euro-Freigrenze zusammen mit Staking und Airdrops.

Fair Market Value bei Airdrops nicht dokumentiert

Der FMV zum Zufluss-Zeitpunkt ist entscheidend. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt den Wert schätzen.

Haltefrist falsch berechnet

Die Haltefrist beginnt ab dem Kaufdatum bzw. Minting-Datum, nicht ab dem Listing auf einem Marktplatz.

Solidaritätszuschlag vergessen

Auf die Einkommensteuer kommen 5,5 % Soli obendrauf. Bei 1.000 Euro Steuer sind das 55 Euro extra.

Wertlose NFTs nicht als Verlust realisiert

Wertlose NFTs kannst du für 0 Euro verkaufen oder an eine Burn-Adresse senden, um den Verlust steuerlich geltend zu machen.

NFT-Dokumentation: OpenSea, Blur & Co für das Finanzamt

Die Dokumentation von NFT-Transaktionen ist eine der größten Herausforderungen im Krypto-Steuerbereich. NFT-Marktplätze bieten keine direkte API-Anbindung an Steuersoftware. Die zuverlässigste Methode ist der Wallet-basierte Import: CoinTracking scannt deine Wallet-Adresse und liest NFT-Transaktionen direkt aus der Blockchain.

Pro Transaktion musst du erfassen: Kauf-/Mint-Datum, Kaufpreis in Euro, Gas Fees in Euro, Verkaufsdatum, Verkaufspreis in Euro, Wallet-Adresse und Transaktions-Hash. Bei Airdrops zusätzlich: Fair Market Value zum Zufluss-Zeitpunkt mit Nachweis.

Profi-TippFühre ergänzend zur Steuersoftware eine eigene Tabelle mit Mint-Datum, Mint-Preis, Gas Fee und Verkaufspreis. Das erleichtert die Abstimmung und dient als Backup-Nachweis für das Finanzamt.

NFT-Verluste: Steuerlich geltend machen

Wertlose NFTs im Wallet sind steuerlich nicht relevant, da es sich um unrealisierte Verluste handelt. Um einen Verlust geltend zu machen, musst du den NFT tatsächlich veräußern: für 0 Euro verkaufen oder an eine Burn-Adresse senden. Der realisierte Verlust kann mit anderen Veräußerungsgewinnen nach Paragraf 23 EStG verrechnet werden. Wie du Krypto-Verluste optimal nutzt, erklärt der Verluste-Rechner.

Steuer-TippRealisiere Verluste auf wertlose NFTs noch im selben Kalenderjahr, in dem du Veräußerungsgewinne hast. So nutzt du die Verlustverrechnung optimal und senkst deine Steuerlast sofort.

NFT-Steuern optimieren: 3 legale Strategien

Haltefrist einhalten

NFTs über 1 Jahr halten. Der Veräußerungsgewinn wird dann komplett steuerfrei, unabhängig von der Gewinnhöhe.

Gas Fees dokumentieren

Jede Gas Fee beim Kauf, Minting und Verkauf senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Bei Ethereum können das hunderte Euro sein.

Verluste realisieren

Wertlose NFTs an eine Burn-Adresse senden, um den Verlust steuerlich zu nutzen. Mit Gewinnen verrechnen.

Sicherheits-RegelInteragiere nur mit verifizierten NFT-Collections auf etablierten Marktplätzen. Unbekannte Smart Contracts können Token-Approvals ausnutzen und deine Wallet gefährden.
Häufige Fragen zu NFT-Steuern

Sind NFTs in Deutschland steuerpflichtig?

Ist der Kauf eines NFT mit ETH oder SOL steuerpflichtig?

Wie wird NFT Minting besteuert?

Wie werden NFT Airdrops besteuert?

Sind NFT Royalties steuerpflichtig?

Kann ich Gas Fees bei NFTs steuerlich absetzen?

Was passiert steuerlich mit wertlosen NFTs?

Welche Freigrenze gilt für NFT-Verkäufe?

Welche Tools helfen bei der NFT-Steuerdokumentation?

Wie bestimme ich den Fair Market Value eines NFT?

Themen vertiefen
Dr. Stephanie Morgenroth
Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

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