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Vorabpauschale: Steuer auf den fiktiven Ertrag

Warum thesaurierende Fonds und ETFs in Deutschland jährlich einen pauschal berechneten Mindestertrag versteuern müssen, wie das funktioniert und warum direkt gehaltenes Krypto meist nicht, Krypto-ETPs aber möglicherweise betroffen sind

GrundlagenEinsteiger3 Min. Lesezeit

Definition

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf den rechnerischen Mindestgewinn von Investmentfonds, die seit 2018 in Deutschland anfällt. Für reine Krypto-Holdings ohne Fondsstruktur ist die Vorabpauschale nicht relevant, wohl aber für Krypto-ETPs.

Die Vorabpauschale ist eine deutsche Steuerregelung für Fonds und ETFs: Anleger müssen unter bestimmten Bedingungen jährlich einen pauschal berechneten, fiktiven Mindestertrag versteuern, auch wenn sie keine Anteile verkauft haben. Sie soll verhindern, dass thesaurierende (Erträge wieder anlegende) Fonds eine unbegrenzte Steuerstundung ermöglichen. Für Krypto-Direktanleger ist sie meist nicht relevant, für Krypto-ETPs aber möglicherweise schon.

Wie die Vorabpauschale funktioniert

Vereinfacht: Steigt ein thesaurierender Fonds im Wert, wird ein rechnerischer Mindestertrag (orientiert an einem Basiszins) angesetzt und besteuert, abzüglich tatsächlicher Ausschüttungen. Bei niedrigen oder negativen Basiszinsen kann die Vorabpauschale sehr gering oder gleich null sein. Sie wird in der Regel automatisch von der depotführenden Stelle abgewickelt, sofern ein deutscher Broker genutzt wird.

Vorabpauschale und Krypto

Wer Kryptowährungen direkt hält, ist von der Vorabpauschale nicht betroffen, hier gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte und die einjährige Haltefrist. Anders kann es bei Krypto-ETPs oder fondsähnlichen Krypto-Produkten aussehen, deren steuerliche Behandlung sich an der von Fonds orientieren kann. Wer solche Produkte nutzt, sollte die steuerlichen Details prüfen, idealerweise mit fachlicher Beratung.

Steffis Tipp

Die Vorabpauschale ist ein Fonds- und ETF-Thema, das dich bei direkt gehaltenen Kryptowährungen normalerweise nicht betrifft, dort zählen Haltefrist und private Veräußerungsgeschäfte. Nutzt du aber Krypto-ETPs oder fondsähnliche Produkte, kläre die steuerliche Behandlung im Detail, sie kann sich von der direkten Krypto-Haltung unterscheiden. Im Zweifel hilft ein Steuerberater. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine deutsche Steuerregelung für Fonds und ETFs: Anleger müssen unter bestimmten Bedingungen jährlich einen pauschal berechneten, fiktiven Mindestertrag versteuern, auch ohne Verkauf von Anteilen. Sie soll verhindern, dass thesaurierende Fonds eine unbegrenzte Steuerstundung ermöglichen.

Wie funktioniert die Vorabpauschale?

Steigt ein thesaurierender Fonds im Wert, wird ein rechnerischer Mindestertrag (orientiert an einem Basiszins) angesetzt und besteuert, abzüglich tatsächlicher Ausschüttungen. Bei niedrigen Basiszinsen kann sie sehr gering oder null sein. Sie wird bei deutschen Brokern meist automatisch abgewickelt.

Betrifft die Vorabpauschale Krypto?

Wer Kryptowährungen direkt hält, ist nicht betroffen, hier gelten private Veräußerungsgeschäfte und die einjährige Haltefrist. Bei Krypto-ETPs oder fondsähnlichen Produkten kann die steuerliche Behandlung anders sein und sich an der von Fonds orientieren. Solche Produkte sollte man steuerlich genau prüfen.

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