Mining-Steuerrechner
Privat oder gewerblich? Berechne Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Hardware-AfA und Break-Even.
Dein Mining-Setup
Jährliche Übersicht
Tipp: Als Gewerbe könntest du 2.800,00 € pro Jahr an Strom + AfA absetzen. Lohnt sich ab ca. 5.000€ Jahresertrag.
Privates vs. gewerbliches Mining: Die Grenze
Die steuerliche Einordnung deines Minings entscheidet über Steuerlast, Absetzbarkeit und Bürokratie. Privates Mining fällt unter § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte – einfach in der Handhabung, aber ohne Möglichkeit, Betriebsausgaben geltend zu machen. Die 256 €-Freigrenze umfasst dabei alle sonstigen Einkünfte gemeinsam.
Gewerbliches Mining nach § 15 EStG wird relevant, wenn du nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und in erheblichem Umfang tätig bist. Typische Indikatoren für Gewerblichkeit: mehr als ein Mining-Rig, monatliche Erträge über 500 €, regelmäßiger Verkauf der geminteten Coins, professionelle Infrastruktur (eigener Serverraum, dedizierte Stromanschlüsse).
| Kriterium | Privat (§ 22 EStG) | Gewerblich (§ 15 EStG) |
|---|---|---|
| Steuersatz | Persönlicher ESt-Satz | ESt + Gewerbesteuer (~14 %) |
| Freigrenze | 256 €/Jahr | GewSt-Freibetrag: 24.500 € |
| Stromkosten | Nicht absetzbar | Betriebsausgabe |
| Hardware-AfA | Nicht absetzbar | 3 Jahre linear |
| Buchführung | Einfache Aufzeichnung | EÜR oder Bilanzierung |
Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass die Doppelbelastung in der Praxis geringer ausfällt. Bei Erträgen unter 24.500 € pro Jahr fällt gar keine Gewerbesteuer an.
Mining-Kosten absetzen: Hardware, Strom, Hosting
Bei gewerblichem Mining sind sämtliche Betriebsausgaben abzugsfähig. Die wichtigsten Posten: Mining-Hardware (GPUs, ASICs, Mainboards, Netzteile) wird über drei Jahre linear abgeschrieben. Eine GPU für 1.200 € netto ergibt eine jährliche AfA von 400 €. Einzelne Geräte unter 800 € netto (952 € brutto) können als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden.
Stromkosten bilden bei Mining oft den größten laufenden Posten. In Deutschland liegen die durchschnittlichen Strompreise 2026 bei etwa 0,35 €/kWh. Ein Antminer S21 mit 3.500 W Leistung verbraucht monatlich rund 2.520 kWh – das sind 882 € Stromkosten. Ohne steuerliche Absetzbarkeit (also bei privatem Mining) schmälert das den Nettogewinn massiv.
Bei Cloud-Mining (z. B. Genesis Mining, NiceHash) gilt der Vertragspreis als Betriebsausgabe. Allerdings ordnet die Finanzverwaltung Cloud-Mining eher als gewerbliche Tätigkeit ein, da der Anbieter die Hardware betreibt und du nur die Rechenleistung mietest. Pool-Gebühren (typisch 1-3 %) sind bei gewerblichem Mining ebenfalls absetzbar.
Pool-Mining: Wer versteuert was?
Beim Pool-Mining schließen sich mehrere Miner zusammen, um gemeinsam Blöcke zu finden. Die Belohnung wird proportional zur beigesteuerten Rechenleistung verteilt. Steuerlich ist der Zufluss-Zeitpunkt der Moment, in dem dir dein Anteil gutgeschrieben wird – nicht der Block-Fund-Zeitpunkt des Pools.
Die meisten Pools schütten in Intervallen aus (stündlich, täglich oder bei Erreichen eines Mindestbetrags). Jede einzelne Ausschüttung ist ein steuerlich relevanter Zufluss. Der Fair Market Value wird zum jeweiligen Ausschüttungszeitpunkt bestimmt. Bei täglichen Ausschüttungen über ein ganzes Jahr entstehen so 365 einzelne Zuflüsse, die dokumentiert werden müssen.
Solo-Mining ist die Alternative: Du minst allein und erhältst die gesamte Block-Belohnung, findest aber deutlich seltener Blöcke. Steuerlich ändert sich nichts an der Einordnung – der Zufluss erfolgt nur unregelmäßiger und in größeren Beträgen. Beide Varianten fallen unter dieselbe steuerliche Regelung.
Mining in 2026: Lohnt sich das steuerlich noch?
Nach dem Bitcoin-Halving im April 2024 hat sich die Block-Belohnung von 6,25 auf 3,125 BTC halbiert. Das bedeutet: Bei gleicher Rechenleistung verdienst du die Hälfte. Gleichzeitig ist die Mining-Difficulty auf Allzeithochs gestiegen, da neue ASIC-Generationen (S21, T21) auf den Markt drängten. In Deutschland kommen die hohen Strompreise als zusätzlicher Nachteil hinzu.
Ein realistischer Break-even in Deutschland erfordert 2026 einen Bitcoin-Kurs von deutlich über 80.000 € bei effizientester Hardware. Wer mit einem Antminer S21 Hyd. (5 GH/s, 5.000 W) zu 0,35 €/kWh mint, hat monatlich rund 1.260 € Stromkosten. Ohne steuerliche Absetzbarkeit (privates Mining) müssen die Mining-Erträge diese Kosten übersteigen.
Alternative: Staking bietet ähnliche passive Einkünfte bei deutlich geringerem Aufwand und ohne Hardware-Kosten. Steuerlich wird Staking identisch besteuert (§ 22 EStG, 256 € Freigrenze). Wer keine Affinität zur Mining-Hardware hat, fährt mit Staking in den meisten Fällen wirtschaftlich und steuerlich besser – vor allem in Deutschland mit seinen vergleichsweise hohen Energiepreisen.
Häufige Fragen zu Mining-Steuern

Promovierte Medizinerin und Krypto-Autorin seit 2021. Erklärt Bitcoin, Blockchain und DeFi verständlich für Einsteiger und Profis.