Die einjährige Haltefrist, nach der Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei bleiben, steht politisch unter Druck. Finanzminister Lars Klingbeil brachte Ende April 2026 einen Vorstoß zur Abschaffung ein. Beschlossen ist nichts: Aktuell gilt § 23 EStG unverändert — wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei.
Was die SPD konkret plant
Finanzminister Lars Klingbeil nannte Ende April 2026 die Anpassung der Krypto-Besteuerung als Eckpunkt für den Bundeshaushalt 2027. Im Kern geht es um den Wegfall der einjährigen Haltefrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, nach der private Krypto-Gewinne bislang steuerfrei bleiben.
Greifen würde eine solche Reform frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027. Mit einer parlamentarischen Behandlung rechnen Beobachter im Laufe des Jahres 2026. Ein verabschiedeter Gesetzestext liegt bislang nicht vor, weshalb die heutige Rechtslage unverändert weiter Bestand hat.
Die Grünen hatten bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist vorgelegt. Dieser zielte ausdrücklich auf Neubestände ab 2026 und sah einen Bestandsschutz für bereits gehaltene Coins vor. Im Bundestag fand der Entwurf jedoch keine Mehrheit und wurde nicht umgesetzt.
Genau dieser Bestandsschutz dürfte auch bei einer künftigen Reform zur zentralen Frage werden. Ob bereits vor einem Stichtag gekaufte Kryptowährungen weiterhin steuerfrei verkauft werden können oder ob die Neuregelung auch Altbestände erfasst, ist bislang völlig offen.
Wichtig für die Einordnung: Ein Vorstoß oder ein Entwurf ist kein geltendes Recht. Bis zu einer Verabschiedung im Bundestag und der Zustimmung des Bundesrats bleibt die bestehende Regelung vollständig in Kraft. Aussagen, die Haltefrist sei bereits abgeschafft, sind schlicht falsch.
Was heute gilt — und was DAC8 ändert
Stand heute bleibt jeder Krypto-Gewinn nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei. Für Verkäufe innerhalb der Frist gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Für die Berechnung der Haltedauer gilt in der Regel das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Coins gelten auch als die zuerst verkauften. Wer seine Anschaffungszeitpunkte sauber dokumentiert, kann die Einjahresfrist gezielt nutzen und steuerfreie von steuerpflichtigen Verkäufen klar trennen.
Politisch ist der Ausgang offen. CDU/CSU und AfD verteidigen die Haltefrist als bewährtes Element des deutschen Steuerrechts und lehnen eine Abschaffung ab. SPD und Grüne wollen sie hingegen streichen, um Krypto-Gewinne wie andere Kapitalerträge zu behandeln.
Unabhängig von dieser Debatte steigt die Transparenz. Mit der EU-Richtlinie DAC8 sind Krypto-Dienstleister ab 2026 verpflichtet, Transaktionen und Bestände ihrer Kunden zu melden. Die Finanzämter erhalten diese Daten ab 2027 automatisch und können Angaben in der Steuererklärung abgleichen.
Für Anleger heißt das: Selbst wenn die Haltefrist bestehen bleibt, werden Krypto-Gewinne für die Behörden deutlich sichtbarer. Eine lückenlose Dokumentation der eigenen Käufe und Verkäufe gewinnt damit an Bedeutung, ganz unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte.
Fazit: Noch ändert sich nichts
Noch ist die Haltefrist nicht abgeschafft. Wer Bitcoin und andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, verkauft weiterhin steuerfrei. Für dich bedeutet das: Die parlamentarische Entwicklung im Sommer 2026 lohnt einen Blick, denn eine etwaige Neuregelung würde frühestens ab 2027 greifen.
Entscheidend wird sein, ob ein künftiges Gesetz einen Bestandsschutz für Altbestände vorsieht, wie ihn der Grünen-Entwurf vorschlug. Solange nichts beschlossen ist, gilt die alte Regel. Überstürzte Verkäufe aus Angst vor einer noch gar nicht existierenden Steuerpflicht sind beim aktuellen Stand nicht angebracht.
Quelle: BTC-ECHO






