Was ist Mehrwertsteuer?
Warum die Mehrwertsteuer den Endpreis vieler Käufe prägt und trotzdem oft missverstanden wird
Definition
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Preis aufgeschlagen wird.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.), offiziell Umsatzsteuer (USt), ist eine Verbrauchsteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Der Regelsatz betraegt 19 %, der ermaessigte Satz 7 % (Lebensmittel, Buecher, oeffentlicher Nahverkehr). Fuer Krypto-Anleger ist die Mehrwertsteuer relevant, weil der Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowaehrungen in der EU mehrwertsteuerfrei ist, aber rund um Krypto trotzdem MwSt.-Fallen lauern.
Mehrwertsteuer und Krypto: Was ist befreit, was nicht?
| Vorgang | MwSt.-pflichtig? | Grundlage |
|---|---|---|
| Kauf/Verkauf von Bitcoin, Ether, etc. | Nein (befreit) | EuGH-Urteil Hedqvist (C-264/14, 2015) |
| Kauf/Verkauf von Stablecoins | Nein (befreit) | Wie Kryptowaehrungen behandelt |
| NFT-Kauf (digitale Kunst, Sammelkarten) | Ja (19 %) | Digitale Dienstleistung, kein Zahlungsmittel |
| Krypto-Mining als Dienstleistung | Ja (19 %) | Wenn Mining fuer Dritte gegen Entgelt |
| Hardware-Wallet kaufen (Ledger, BitBox) | Ja (19 %) | Physisches Produkt |
| Krypto-Steuer-Software (CoinTracking, etc.) | Ja (19 %) | Digitale Dienstleistung |
| Bezahlung mit Bitcoin im Laden | Ja (auf die Ware) | Bitcoin ist Zahlungsmittel, Ware ist MwSt.-pflichtig |
Das EuGH-Urteil Hedqvist: Warum Krypto MwSt.-frei ist
2015 entschied der Europaeische Gerichtshof (Rechtssache C-264/14), dass der Tausch von Fiat-Waehrung in Bitcoin eine von der Mehrwertsteuer befreite Finanzdienstleistung ist. Begruendung: Bitcoin funktioniert wie ein Zahlungsmittel und faellt unter die gleiche Befreiung wie der Umtausch konventioneller Waehrungen. Dieses Urteil gilt EU-weit und ist die Grundlage dafuer, dass du auf Krypto-Boersen keine MwSt. auf den Kauf von Coins zahlst.
MwSt.-Fallen fuer Unternehmer und Miner
Mining als Gewerbe: Wenn du gewerblich minest und deine Mining-Leistung an einen Mining-Pool oder Dritten gegen Entgelt erbringst, ist diese Leistung grundsaetzlich umsatzsteuerpflichtig. Schwierig wird es bei Solo-Mining, da hier kein identifizierbarer Leistungsempfaenger existiert. Das Bundesfinanzministerium hat dazu bisher keine endgueltige Klarstellung veroeffentlicht.
NFTs: Anders als Kryptowaehrungen gelten NFTs steuerlich als digitale Dienstleistungen, nicht als Zahlungsmittel. Der Verkauf eines NFTs durch einen Unternehmer unterliegt der Umsatzsteuer (19 %). Das betrifft NFT-Kuenstler, Plattformen und Haendler.
Vorsteuerabzug: Unternehmer, die Krypto-bezogene Dienstleistungen anbieten (Beratung, Mining-Hosting, NFT-Plattform), koennen die auf Betriebsausgaben gezahlte MwSt. als Vorsteuer abziehen. Das kann einen erheblichen Liquiditaetsvorteil bringen.
Als Privatanleger zahlst du beim Kauf von Bitcoin und Co. keine Mehrwertsteuer. Achte aber darauf, dass Nebenkosten (Hardware-Wallet, Steuer-Software, VPN) sehr wohl MwSt. enthalten. Diese Kosten sind leider nicht absetzbar, da private Krypto-Gewinne unter § 23 EStG fallen, nicht unter Kapitalertraege.
Haeufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Muss ich auf Bitcoin-Kaeufe Mehrwertsteuer zahlen?
Nein. Der Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowaehrungen ist in der EU seit dem EuGH-Urteil Hedqvist (2015) von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt fuer alle EU-Laender und fuer alle Kryptowaehrungen, die als Zahlungsmittel fungieren.
Faellt auf NFT-Verkaeufe Mehrwertsteuer an?
Fuer Unternehmer ja: NFTs gelten als digitale Dienstleistung und unterliegen 19 % Umsatzsteuer. Privatpersonen, die gelegentlich NFTs verkaufen, sind in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig, solange sie die Kleinunternehmergrenze (22.000 EUR Umsatz/Jahr) nicht ueberschreiten.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
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