Mehrwertsteuer bei Krypto: was wirklich gilt
Warum der Tausch von Krypto laut EuGH umsatzsteuerfrei ist, was beim Bezahlen echter Waren mit Krypto gilt und warum für Anleger die Einkommensteuer zählt
Definition
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Preis aufgeschlagen wird.
Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) ist eine Steuer auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Im Krypto-Kontext stellt sich oft die Frage: Fällt beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Mehrwertsteuer an? Die Antwort ist für die EU geklärt, hat aber wichtige Ausnahmen, die man kennen sollte.
Krypto-Tausch ist mehrwertsteuerfrei
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt der Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Kryptowährungen (und umgekehrt) als steuerfreie Leistung, hier fällt also keine Mehrwertsteuer an. Das Kaufen, Verkaufen und Tauschen von Coins selbst löst somit in der Regel keine Umsatzsteuer aus. Für die ertragsteuerliche Seite ist dagegen die Einkommensteuer relevant.
Wichtige Ausnahme: Bezahlen mit Krypto
Bezahlst du eine echte Ware oder Dienstleistung mit Krypto, gilt das umsatzsteuerlich wie eine normale Bezahlung: Auf die Ware fällt die übliche Mehrwertsteuer an, so als hättest du mit Euro bezahlt. Krypto ist hier nur das Zahlungsmittel. Der Coin-Tausch selbst bleibt steuerfrei, das gekaufte Produkt aber nicht.
Für private Anleger ist die wichtigste Botschaft: Der reine Handel mit Krypto löst keine Mehrwertsteuer aus, das eigentliche Steuerthema bei Krypto ist die Einkommensteuer auf Gewinne, nicht die Umsatzsteuer. Bei gewerblicher Tätigkeit oder dem Bezahlen von Waren wird es komplexer. Im Zweifel lohnt sich der Gang zum Steuerberater. Dies ist keine Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Fällt beim Kauf von Krypto Mehrwertsteuer an?
Nein. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt der Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Kryptowährungen und umgekehrt als steuerfreie Leistung. Das Kaufen, Verkaufen und Tauschen von Coins löst also in der Regel keine Mehrwertsteuer aus.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Einkommensteuer bei Krypto?
Die Mehrwertsteuer fällt beim reinen Krypto-Handel nicht an. Das eigentliche Steuerthema ist die Einkommensteuer auf Gewinne aus Verkäufen. Beide sind getrennt zu betrachten: Der Tausch ist umsatzsteuerfrei, ein Veräußerungsgewinn kann aber einkommensteuerpflichtig sein.
Was gilt, wenn ich mit Krypto bezahle?
Bezahlst du eine echte Ware oder Dienstleistung mit Krypto, fällt auf das Produkt die übliche Mehrwertsteuer an, so als hättest du mit Euro bezahlt, Krypto ist hier nur das Zahlungsmittel. Der Coin-Tausch selbst bleibt steuerfrei. Im Zweifel hilft ein Steuerberater. Das ist keine Steuerberatung.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
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