Umsatzsteuer: warum Krypto-Käufe steuerfrei sind
Warum der Tausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Bitcoin und zurück für private Anleger europarechtlich umsatzsteuerfrei ist, was stattdessen über die Einkommensteuer geregelt wird und wann es im gewerblichen Bereich komplizierter wird
Definition
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die in Deutschland im Regelfall auf den Preis von Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen wird.
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. In Deutschland zahlt sie letztlich der Endverbraucher, Unternehmen führen sie an das Finanzamt ab. Im Krypto-Bereich stellt sich oft die Frage: Fällt beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Umsatzsteuer an? Die Antwort ist für private Anleger erfreulich klar.
Krypto und Umsatzsteuer
Nach europäischer Rechtsprechung gilt der Tausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Bitcoin und zurück als umsatzsteuerfrei. Das heißt: Wenn du als privater Anleger Bitcoin kaufst oder verkaufst, fällt darauf keine Umsatzsteuer an. Krypto wird hier ähnlich behandelt wie der Umtausch klassischer Währungen. Relevant für private Gewinne ist stattdessen die Einkommensteuer über private Veräußerungsgeschäfte, nicht die Umsatzsteuer.
Wann Umsatzsteuer doch eine Rolle spielt
Komplizierter wird es im gewerblichen Bereich oder bei bestimmten Leistungen rund um Krypto (etwa wenn jemand gewerblich Dienstleistungen gegen Krypto erbringt). Auch beim Kauf von Waren mit Krypto sind umsatzsteuerliche Fragen denkbar. Für den normalen privaten Anleger, der Kryptowährungen kauft, hält und verkauft, ist die Umsatzsteuer aber in der Regel kein Thema, hier zählt die einkommensteuerliche Behandlung.
Gute Nachricht für private Krypto-Anleger: Auf den Kauf und Verkauf von Bitcoin und Co. fällt keine Umsatzsteuer an, das ist europarechtlich geklärt. Verwechsle das aber nicht mit der Einkommensteuer, die auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sehr wohl anfallen kann. Bei gewerblicher Tätigkeit rund um Krypto wird es komplizierter, dann unbedingt einen Steuerberater fragen. Dies ist keine Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. In Deutschland zahlt sie letztlich der Endverbraucher, Unternehmen führen sie an das Finanzamt ab. Im Krypto-Bereich stellt sich die Frage, ob sie beim Kauf und Verkauf von Coins anfällt.
Fällt beim Kauf von Bitcoin Umsatzsteuer an?
Nein. Nach europäischer Rechtsprechung ist der Tausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Bitcoin und zurück umsatzsteuerfrei. Als privater Anleger zahlst du beim Kauf oder Verkauf keine Umsatzsteuer. Relevant für private Gewinne ist stattdessen die Einkommensteuer über private Veräußerungsgeschäfte.
Wann spielt die Umsatzsteuer bei Krypto doch eine Rolle?
Im gewerblichen Bereich oder bei bestimmten Leistungen rund um Krypto, etwa wenn jemand gewerblich Dienstleistungen gegen Krypto erbringt. Auch beim Bezahlen von Waren mit Krypto sind umsatzsteuerliche Fragen denkbar. Für den normalen privaten Anleger ist die Umsatzsteuer aber in der Regel kein Thema.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 105.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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