Die New York Department of Financial Services (NYDFS) hat Circle eine Limited Purpose Trust Charter erteilt. Der Herausgeber des Stablecoins USDC darf damit nun offiziell Treuhand- und Verwahrungsdienste unter dem New York Banking Law anbieten. Diese Genehmigung ergänzt die bereits im Juli 2026 erfolgte nationale Zulassung durch das Office of the Comptroller of the Currency (OCC).
Zweistufige Aufsicht durch Staat und Bund
Die neue Lizenz erlaubt Circle die Ausübung treuhänderischer Befugnisse sowie das Investmentmanagement. Im Gegensatz zu traditionellen Geschäftsbanken darf Circle mit dieser Charter keine Einlagen von Privatkunden annehmen und keine Kredite vergeben. Die NYDFS regelt damit die operative Ebene im Bundesstaat New York, wo Circle seinen globalen Hauptsitz unterhält.
Zuvor sicherte sich das Unternehmen am 10. Juli 2026 die Genehmigung der OCC für die First National Digital Currency Bank. Diese nationale Struktur dient primär der treuhänderischen Verwahrung digitaler Assets. Die Emission von USDC erfolgt jedoch weiterhin über die New Yorker Trust-Gesellschaft, was eine klare Trennung zwischen staatlicher und bundesstaatlicher Aufsicht schafft.
„Die Erlangung einer New Yorker Trust-Charter war ein langfristiges Ziel für Circle aufgrund der damit verbundenen regulatorischen Klarheit“, sagte Jeremy Allaire, Co-Founder und CEO von Circle. Das Unternehmen hielt bereits seit 2015 als erste Firma eine BitLicense der NYDFS, was die aktuelle Genehmigung als Erweiterung einer über zehnjährigen Zusammenarbeit einordnet.
Andere Krypto-Unternehmen wie Coinbase, Paxos, Bitgo und Moonpay besitzen bereits diese Limited Purpose Trust Charter. Circle nutzt die neue rechtliche Basis, um institutionelle Kunden mit spezialisierten Verwahrungsdiensten zu bedienen. Damit positioniert sich der USDC-Herausgeber in einem hochregulierten Rahmen, während der Stablecoin mit 71,8 Milliarden USD Marktkapitalisierung die zweitgrößte Position im Markt hält.
Auswirkungen auf den DACH-Raum
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich durch die US-Lizenz nichts an den lokalen Gesetzen. In der EU gilt seit dem 1. Juli 2026 die MiCA-Verordnung, die Stablecoins streng reguliert. Die US-Charter erhöht jedoch die Transparenz der USDC-Reserven, was die Sicherheit für europäische institutionelle Nutzer verbessert.
Die NYDFS gilt laut Jeremy Allaire als internationaler Standardsetzer für die Regulierung digitaler Assets. Da viele europäische Finanzinstitute USDC als Liquiditätsinstrument nutzen, bietet die doppelte Aufsicht durch OCC und NYDFS eine höhere rechtliche Sicherheit. Dies könnte die Akzeptanz von USDC gegenüber dem weniger regulierten Tether USDT in Europa fördern.
Fazit: Höhere Sicherheit durch doppelte Regulierung
Die Kombination aus staatlicher NYDFS-Charter und bundesweiter OCC-Zulassung stärkt die rechtliche Basis von USDC. Wer den Stablecoin hält, profitiert von einer transparenteren Aufsicht der Reserven. Aktuell ändert sich für dich nichts an der Nutzung, doch die institutionelle Sicherheit steigt.
Die Entwicklung zeigt den Trend zur Professionalisierung von Stablecoins. Während USDT weiterhin dominiert, setzt Circle auf maximale regulatorische Konformität. Dies macht USDC langfristig attraktiver für konservative Anleger und Firmenkunden im DACH-Raum.
Quelle: CoinDesk






