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Krypto erben: So machst du es richtig – Anleitung 2026

Du besitzt Bitcoin und möchtest sicherstellen, dass deine Familie später auf deine Coins zugreifen kann? Oder du hast selbst Krypto geerbt und fragst dich, welc...

Anleitungen, Steuern
von Dr. Stephanie Morgenroth
8 Min.
Krypto erben: So machst du es richtig – Anleitung 2026

Du besitzt Bitcoin und möchtest sicherstellen, dass deine Familie später auf deine Coins zugreifen kann? Oder du hast selbst Krypto geerbt und fragst dich, welche Steuern anfallen?

In diesem Praxis-Guide erfährst du, wie du Bitcoin und andere Kryptowährungen richtig vererbst oder erbst. Wir klären Freibeträge, Haltefrist, Wallet-Zugang und die wichtigsten Schritte für das Finanzamt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. ❗

Wie viel Krypto kannst du steuerfrei erben?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, XRP oder Solana gehören zum Vermögen des Verstorbenen und damit grundsätzlich zum Nachlass. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vor allem davon ab, von wem du die Coins erbst und wie hoch der gesamte Wert des Nachlasses ist.

Denn erbst du Krypto von deinem Ehepartner oder einem Elternteil, gilt ein anderer Freibetrag als beispielsweise bei deinem Onkel.

MERKE: Ehepartnern stehen 500.000 Euro Freibetrag zur Verfügung, Kindern 400.000 Euro. Freunde, Geschwister sowie Neffen und Nichten haben dagegen nur 20.000 Euro Freibetrag. Eltern können bei einer Erbschaft einen Freibetrag von 100.000 Euro nutzen (Unterschied Schenkung: nur 20.000 Euro, siehe Artikel zur Schenkung !)

Erbschafts-Freibeträge
https://misscrypto.de/steuer-rechner/erbschaft

Mit unserem Krypto-Erbschaftsteuer-Rechner kannst du den Verwandtschaftsgrad, den Wert der geerbten Coins und andere Vermögenswerte eingeben. Der Rechner zeigt dir direkt den Freibetrag, die Steuerklasse und eine mögliche Erbschaftsteuer.

Beispiel 1 – Krypto vom Vater erben

Anna erbt 5 Bitcoin im Wert von 250.000 Euro von ihrem Vater. Weitere Vermögenswerte befinden sich nicht im Nachlass.

  • Wert der geerbten Krypto: 250.000 Euro (Marktwert am Todestag!)

  • Freibetrag als Tochter: 400.000 Euro

  • Steuerpflichtiger Betrag: 0 Euro

  • Erbschaftsteuer: 0 Euro

  • Verbleibender Freibetrag: 150.000 Euro

Die Krypto-Erbschaft bleibt damit vollständig steuerfrei.

Bei einer Erbschaft zählt der Marktwert der Coins am Todestag des Erblassers (Stichtagsprinzip, § 11 Bewertungsgesetz).

Selbst wenn die Bitcoin ein paar Wochen später bei der Wallet-Übertragung 300.000 Euro wert wären, würde das den erbschaftsteuerlichen Wert nicht verändern.

Dieses Prinzip kann gerade bei unseren hochvolatilen Kryptos deutliche Folgen haben: Liegt der Todestag mitten im Bärenmarkt, kann die Steuerlast möglicherweise um Zehntausende Euro niedriger ausfallen als mitten im Bullenmarkt. 🤔

Beachte 4 Dinge bei der Erbschaft

1) Andere Vermögenswerte

Für die Erbschaftsteuer werden neben Krypto auch Geld, Aktien, Immobilien und andere Vermögenswerte im Nachlass berücksichtigt.

Beispiel:

Erbt Anna neben den Bitcoin im Wert von 250.000 Euro zusätzlich ein Bankguthaben von 200.000 Euro, beträgt ihr gesamter Erwerb 450.000 Euro.

Nach Abzug ihres Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 50.000 Euro steuerpflichtig. Da Anna als Tochter in Steuerklasse I fällt, gilt ein Steuersatz von 7 %, weshalb vereinfacht 3.500 Euro Erbschaftsteuer anfallen.

2) Steuerschulden

Beachte auch mögliche Steuerschulden und prüfe frühzeitig, ob neben den Krypto-Beständen weitere Schulden bestehen.

Beispiel:

Annas Vater hat offene Steuerschulden in Höhe von 10.000 Euro aus nicht erklärten Krypto-Gewinnen oder Staking-Erträgen. Diese können auf Anna übergehen. Gleichzeitig könnten die 10.000 Euro als Nachlassverbindlichkeiten den steuerpflichtigen Wert der Erbschaft mindern.

3) Und vergiss nicht die Schenkungen der vergangenen zehn Jahre:

Beispiel:

Annas Vater hat seiner Tochter bereits 2022 insgesamt 300.000 Euro geschenkt. Er stirbt 2026 und Anna erbt weitere 250.000 Euro.

Da Schenkung und Erbschaft innerhalb von zehn Jahren liegen, werden beide Beträge zusammengerechnet: insgesamt 550.000 Euro.

Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 150.000 Euro steuerpflichtig - bzw. bei 10.000 Euro Steuerschulden nur 140.000 Euro.

4) Beachte die zwei folgenden Steuerarten getrennt:

  • Die Erbschaftsteuer betrifft den Erhalt der Coins.

  • Die Einkommensteuer betrifft einen späteren Verkauf.

Beide Fragen werden getrennt geprüft. Eine Krypto-Erbschaft kann deshalb erbschaftsteuerpflichtig sein, während ein späterer Verkauf einkommensteuerfrei bleibt – und umgekehrt.

Soweit die einjährige Haltefrist noch (aktuell in starker Diskussion, Stand Juli 2026!) greift, beginnt sie NICHT neu, wenn Anna die Coins erbt.

Beispiel:

Annas Vater hat seine Bitcoin im Jahr 2022 gekauft.

Da ihr Vater die Bitcoin länger als ein Jahr gehalten hat, könnte Anna die geerbten Bitcoin grundsätzlich 2026 einkommensteuerfrei verkaufen.

Daraus ergibt sich ein wichtiger Tipp:

Geerbte Coins, Anschaffungskosten und Haltefristen kannst du mit einem Steuertool wie CoinTracking oder Waltio dokumentieren. 💰

Beispiel 2 – Krypto vom Onkel erben

Thomas erbt Ethereum im Wert von 120.000 Euro von seinem Onkel.

  • Wert der geerbten Krypto: 120.000 Euro

  • Freibetrag als Neffe: 20.000 Euro

  • Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 Euro

Bei einem steuerpflichtigen Betrag von 100.000 Euro gilt in Steuerklasse II ein Steuersatz von 20 %. Thomas müsste in diesem Beispiel 20.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Der Verwandtschaftsgrad kann bei derselben Krypto-Summe somit einen erheblichen Unterschied machen.

Beispiel 3 - Besonderheit bei Ehepartnern

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Zusätzlich kann ein besonderer Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro gelten.

Beispiel:

Erbt Claudia Bitcoin im Wert von 700.000 Euro von ihrem Ehemann, könnte die Erbschaft deshalb vollständig steuerfrei bleiben.

Der Versorgungsfreibetrag kann allerdings durch andere Versorgungsbezüge, beispielsweise eine Witwenrente, reduziert werden.

Krypto richtig vererben und erben: Schritt für Schritt

Gehen wir zum Schluss noch einmal alles in der richtigen Reihenfolge durch, damit deine Erben später nicht vor einem verschlossenen Wallet stehen:

1. Krypto-Bestände dokumentieren

Erstelle eine Übersicht über deine Coins, Wallets und Börsenkonten. Notiere, welche Kryptowährungen du besitzt und wo sie liegen. Aktualisiere diese Übersicht regelmäßig.

2. Zugang sicher regeln

Der beste Steuerplan hilft deinen Erben wenig, wenn niemand weiß, wo deine Coins liegen oder wie der Zugang funktioniert. Lege deshalb fest, wie deine Erben im Todesfall an deine Wallets und Börsenkonten gelangen.

Bewahre Seed Phrase, Passwörter und Backup-Codes sicher und getrennt von der allgemeinen Bestandsübersicht auf. Eine Vertrauensperson (z.B. Notar, Steuerberater) kann wissen, wo die Anleitung liegt. Sie muss deine Seed Phrase dafür nicht zu Lebzeiten kennen.

Fall A: Coins in Selbstverwahrung

Bei einem eigenen Wallet benötigen deine Erben einen funktionierenden Zugang zum Wallet oder zu dessen Wiederherstellung.

Je nach Wallet können dafür erforderlich sein:

  • Hardware-Wallet

  • PIN oder Passwort

  • Seed Phrase oder anderer Wiederherstellungsschlüssel

  • zusätzliche Passphrase

  • Informationen darüber, auf welchen Netzwerken die Coins liegen

Ein Hardware-Wallet wie Ledger oder Tangem mit sicher hinterlegtem Backup-Seed kann eine sinnvolle Lösung sein. Das Gerät allein reicht allerdings nicht immer aus. Geht es kaputt oder ist die PIN unbekannt, benötigen die Erben das Backup.

Die Seed Phrase sollte nicht offen im Testament stehen.

Sinnvoller ist ein getrenntes Zugangskonzept:

Im Testament wird festgehalten, dass Krypto-Vermögen existiert und wo die gesicherten Zugangsinformationen zu finden sind. So bleiben die Daten zu Lebzeiten geschützt und können im Erbfall trotzdem gefunden werden.

Fall B: Coins auf einer Kryptobörse

Liegen die Coins bei einer Börse wie Bitvavo*, Kraken oder Coinbase, müssen die Erben den Anbieter kontaktieren. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Plattform und vom Einzelfall ab.

Typischerweise verlangt die Börse sowas wie die Sterbeurkunde, Erbschein oder einen anderen Erbnachweis, Identitätsnachweis des Erben und Angaben zum Konto des Verstorbenen.

Die Börse prüft anschließend, wie die Bestände an die berechtigten Erben übertragen oder ausgezahlt werden können.

3. Krypto im Testament berücksichtigen

Erwähne dein Krypto-Vermögen im Testament oder Erbvertrag. Lege fest, wer die Coins erhalten soll, und verweise auf den Aufbewahrungsort deiner Zugangsanleitung.

Bei größeren Vermögen, mehreren Erben oder komplizierten Wallet-Strukturen solltest du rechtliche und steuerliche Beratung einholen.

4. Anschaffungsdaten archivieren

Bewahre Kaufdatum, Kaufpreis, Börsenabrechnungen und Transaktionshistorien auf. Deine Erben benötigen diese Daten für die Haltefrist und einen möglichen späteren Verkauf. Aktualisiere die Unterlagen, wenn du neue Coins kaufst, Wallets wechselst oder Bestände überträgst.

5. Erbschaft dokumentieren und dem Finanzamt anzeigen

Im Erbfall sollte der Erbe zuerst den Marktwert der Coins am Todestag dokumentieren. Anschließend müssen – wie oben erwähnt – auch andere Vermögenswerte, mögliche Schulden und frühere Schenkungen geprüft werden.

Die Erbschaft ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt. Das Finanzamt prüft unter anderem den Freibetrag, den gesamten Nachlass und frühere Übertragungen.

Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmen.

Was ist steuerlich besser – Erben oder Schenken?

Eine Schenkung ist meistens steuerlich vorteilhafter als eine Erbschaft, weil die Freibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden können. So lässt sich größeres Vermögen über mehrere Zeiträume in Tranchen übertragen.

Eine Ausnahme sind Eltern: Bei einer Erbschaft fallen sie in Steuerklasse I und haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Bei einer Schenkung gelten dagegen Steuerklasse II und nur 20.000 Euro Freibetrag.

Du möchtest dein Krypto-Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen? Dann lies auch meinen anderen Guide: Krypto steuerfrei verschenken – so machst du es richtig.

Fazit: Krypto richtig erben braucht Vorbereitung

Nun weißt du, wie Krypto vererbt und innerhalb der persönlichen Freibeträge steuerfrei geerbt werden kann.

Wichtig sind ein vollständiger Überblick über den Nachlass und ein sicherer Zugang zu den Wallets. Ohne Zugangsdaten können selbst wertvolle Krypto-Bestände für die Erben unerreichbar bleiben.

Der Krypto-Erbschaftsteuer-Rechner hilft dir dabei zu sehen, welcher Freibetrag gilt und ob voraussichtlich Erbschaftsteuer anfällt. Beachte, dass sich die Gesetzeslage stets ändern kann! Stand des Schreibens: Juli 2026

Viel Erfolg 💰

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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth

Dr. Stephanie Morgenroth

Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 105.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.

Über Steffi

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