Du besitzt Bitcoin und möchtest deine Coins an deinen Partner, Kinder oder einen guten Freund verschenken?
In diesem Praxis-Guide erfährst du, wie du Bitcoin und andere Kryptowährungen richtig verschenkst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Wie viel Krypto kannst du steuerfrei verschenken?
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, XRP oder Solana gehören steuerlich zu deinem Vermögen. Überträgst du sie ohne Gegenleistung an eine andere Person, handelt es sich grundsätzlich um eine Schenkung.
Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt vor allem davon ab, wem du die Coins schenkst und wie viel sie zum Übertragungszeitpunkt wert sind.
Denn schenkst du die Coins deinem Kind, gilt ein anderer Freibetrag als beispielsweise bei deinem besten Freund.
MERKE: Ehepartnern stehen bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, Kindern bis zu 400.000 Euro. Freunde und unverheiratete Partner haben dagegen nur 20.000 Euro Freibetrag.

Mit unserem Krypto-Schenkungsteuer-Rechner kannst du den Verwandtschaftsgrad, den Wert der Coins und frühere Schenkungen eingeben. Der Rechner zeigt dir direkt den Freibetrag, die Steuerklasse und eine mögliche Schenkungsteuer.
Beispiel 1 - Schenkung an das Kind
Sandra möchte ihrer Tochter 2 BTC schenken. Beim Kauf waren die Bitcoin zusammen 40.000 Euro wert. Nun verschenkt sie diese Bitcoin im Wert von 150.000 Euro an ihre Tochter Lisa. Frühere Schenkungen gab es nicht.
Schenkungswert: 150.000 Euro (aktueller Marktwert, nicht damaliger Kaufpreis!)
Freibetrag der Tochter: 400.000 Euro
Steuerpflichtiger Betrag: 0 Euro
Schenkungsteuer: 0 Euro
Verbleibender Freibetrag: 250.000 Euro
Die Schenkung bleibt damit vollständig steuerfrei.
Die 10-Jahres-Regel clever nutzen: Was gilt bei Vorschenkungen?
Hat Sandra ihrer Tochter innerhalb der vergangenen zehn Jahre bereits Vermögen geschenkt, wird diese Vorschenkung mit der aktuellen Krypto-Schenkung zusammengerechnet.
Beispiel:
Sandra hat ihrer Tochter bereits vor fünf Jahren 300.000 Euro geschenkt und schenkt ihr jetzt zusätzlich Bitcoin im Wert von 150.000 Euro. Damit liegt der Gesamtwert bei 450.000 Euro.
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 50.000 Euro steuerpflichtig.
In Steuerklasse I würden darauf vereinfacht gerechnet 3.500 Euro Schenkungsteuer anfallen.
Sind die 10-Jahre abgelaufen, kann Sandra den Freibetrag nach aktueller Rechtslage erneut vollständig nutzen, was den Spielraum bei größerem Vermögen öffnet.
Sie könnte ihrer Tochter beispielsweise heute Krypto im Wert von 300.000 Euro schenken und nach Ablauf von mehr als zehn Jahren weitere 300.000 Euro übertragen. Insgesamt könnte sie so Krypto im Wert von 600.000 Euro innerhalb der Freibeträge verschenken.
Entscheidend ist der jeweilige Marktwert zum Zeitpunkt der Schenkung. Plant Sandra heute, später eine bestimmte Menge Bitcoin zu übertragen, kann deren Euro-Wert bis dahin deutlich steigen und den Freibetrag überschreiten.
Außerdem werden die Schenkungen zusammengerechnet: Sollte Sandra ihrer Tochter zum Beispiel auch eine Immobilie schenken, würde diese einen Teil des Freibetrags verbrauchen.
Was ist, wenn beide Eltern schenken?
Möchten Sandra und Markus ihrer Tochter gemeinsam Vermögen übertragen, gilt für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag.
Beide können ihr deshalb grundsätzlich jeweils bis zu 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken – zusammen also bis zu 800.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass beide aus ihrem eigenen Vermögen schenken.
Beispiel 2 - Schenkung an einen Freund
Markus möchte Ethereum im Wert von 80.000 Euro an seinen besten Freund verschenken.
Freunde haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Damit bleiben 60.000 Euro steuerpflichtig. Da der Freund in Steuerklasse III fällt, entstehen im Beispiel 18.000 Euro Schenkungsteuer.
Dieselbe Krypto-Summe kann somit bei einem Kind steuerfrei und bei einem Freund deutlich steuerpflichtig sein.

Beginnt die Krypto-Haltefrist nach der Schenkung neu?
Nein, die Haltefrist beginnt nicht neu. Das ist aktuell einer der steuerlichen Vorteile in Deutschland.
Beispiel:
Sandra hat ihre 2 BTC im Jahr 2022 für insgesamt 40.000 Euro gekauft. Zum Zeitpunkt der Schenkung sind sie 150.000 Euro wert.
Da Sandra die Bitcoin länger als ein Jahr gehalten hat, könnte ihre Tochter die geschenkten Bitcoin grundsätzlich einkommensteuerfrei verkaufen.
Daraus ergibt sich ein weiterer Tipp.
Schenkungen und Haltefristen kannst du mit einem Steuertool wie CoinTracking oder Waltio dokumentieren. 💰
Beachte bitte die 2 Steuerarten getrennt:
Die Schenkungsteuer betrifft die Übertragung der Coins.
Die Einkommensteuer betrifft einen späteren Verkauf.
Beide Fragen werden getrennt geprüft.
Krypto richtig verschenken: Schritt für Schritt
Gehen wir zum Schluss noch einmal alles in der richtigen Reihenfolge durch, damit du nichts vergisst:
1. Freibetrag prüfen
Prüfe zuerst den Verwandtschaftsgrad und alle früheren Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Der Schenkungsteuer-Rechner hilft dir bei einer ersten Einschätzung.
2. Wallet des Empfängers einrichten
Eine echte Schenkung bedeutet, dass der Empfänger über die Coins verfügen kann. Dafür sollte er ein eigenes Wallet kontrollieren und seine eigene Seed Phrase sicher aufbewahren.
Für größere Beträge würde ich persönlich ein oder mehrere Hardware-Wallets nutzen, zum Beispiel von Ledger oder Tangem. Achte darauf, dass das Wallet den jeweiligen Coin und das richtige Netzwerk unterstützt.
3. Coins übertragen
Ein Token kann verloren gehen, wenn du ihn über ein inkompatibles Netzwerk versendest. Führe deshalb zuerst eine Testtransaktion mit einem kleinen Betrag durch. Prüfe, ob die Coins auf dem richtigen Wallet und Netzwerk angekommen sind. Anschließend kannst du den restlichen Betrag übertragen.
4. Wert und Schenkung dokumentieren
Die Blockchain zeigt nur, dass Coins übertragen wurden. Sie erklärt jedoch nicht, ob es sich um eine Schenkung, eine Rückzahlung oder eine andere Transaktion gehandelt hat.
Halte deshalb Daten fest: Datum und Uhrzeit, Coin und Menge, Euro-Kurs. verwendete Kursquelle (wie Coingecko, samt Screenshot oder Export), Absender- und Empfängeradresse, Transaktionshash.
Zusätzlich solltest du die Schenkung schriftlich in einem Schenkungsvertrag festhalten. 💡
5. Schenkung beim Finanzamt anzeigen
Auch wenn die Schenkung wie in Sandras Fall steuerfrei bleibt, müssen Sandra als Schenkerin und Lisa als Beschenkte sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen.
Die Anzeige ist grundsätzlich auch erforderlich, wenn die Schenkung innerhalb des Freibetrags liegt. Das Finanzamt prüft damit unter anderem, ob frühere Schenkungen bereits einen Teil des Freibetrags verbraucht haben.
Für gerichtlich oder notariell beurkundete Schenkungen bestehen Ausnahmen.
Fazit: Krypto steuerfrei verschenken ist möglich
Nun weißt du, wie du Krypto innerhalb der persönlichen Freibeträge steuerfrei verschenken kannst. Wichtig ist eine saubere Vorbereitung und ein Rundumblick darauf, wie du Krypto verschenkst, ohne unnötig Steuern zu zahlen.
Der Krypto-Schenkungsteuer-Rechner soll dir genau dabei helfen, um zu sehen, welcher Freibetrag gilt und ob voraussichtlich Schenkungsteuer anfällt. (Stand des Schreibens: Juli 2026)
Viel Erfolg 💰
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