Kraken Steuern 2026
Steuererklärung, CSV-Export und DAC8-Meldepflicht — der komplette Guide für Kraken-Nutzer in Deutschland.
Kraken Steuern: Der komplette Guide
Warum Kraken Steuern 2026 wichtiger denn je sind
Kraken ist eine der ältesten und renommiertesten Krypto-Börsen weltweit. Die 2011 in San Francisco gegründete Plattform ist in Deutschland gut etabliert und bietet ein breites Spektrum an Handelsmöglichkeiten — von Spot-Trading über Staking bis zu Futures. Doch auch für Kraken-Nutzer gilt: Ab dem 1. Januar 2026 greift die DAC8-Richtlinie, die eine automatische Meldung von Transaktionsdaten an europäische Steuerbehörden vorschreibt.
Kraken meldet über seine irische EU-Entity an die irische Steuerbehörde, die die Daten im Rahmen des automatischen EU-Datenaustauschs an das deutsche Finanzamt weiterleitet. Das Finanzamt weiß also, was du auf Kraken gehandelt hast — bevor du deine Steuererklärung abgibst. Ab 2027 kommt mit dem CARF-Framework der OECD eine weitere globale Meldeschicht hinzu.
Die gute Nachricht: Kraken bietet exzellente Export-Funktionen (CSV und API), die von allen gängigen Steuersoftware-Anbietern unterstützt werden. Dieser Guide zeigt dir jeden Schritt — vom Export bis zur fertigen Steuererklärung.
Steuerrelevante Transaktionen bei Kraken
Kraken bietet viele Funktionen — nicht alle sind steuerrelevant. Hier die Übersicht:
| Transaktion | Steuerrelevant? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Spot-Kauf | Nein (nur Anschaffung) | Dokumentationspflicht |
| Spot-Verkauf innerhalb 1 Jahr | Ja — steuerpflichtig | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Spot-Verkauf nach > 1 Jahr | Nein — steuerfrei | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Ja — wie Verkauf + Kauf | § 23 EStG |
| Staking-Rewards | Ja — sonstige Einkünfte | § 22 Nr. 3 EStG |
| Futures / Margin-Trades | Ja — steuerpflichtig | § 23 EStG / § 20 EStG |
| Einzahlung (EUR/Krypto) | Nein | — |
| Auszahlung (EUR/Krypto) | Nein (nur Dokumentation) | — |
Wichtig: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 1.000 Euro pro Jahr (Wachstumschancengesetz, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Achtung: Diese Grenze gilt für alle Börsen zusammen — nicht nur für Kraken. Für Staking-Rewards gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG, BMF-Schreiben vom 6. März 2025).
Schritt-für-Schritt: Kraken Transaktionshistorie exportieren
Kraken bietet zwei Export-Typen: Trades (nur Kauf/Verkauf) und Ledgers (vollständig). Für die Steuererklärung brauchst du den Ledgers-Export:
Methode 1: Ledgers CSV-Export (empfohlen)
Methode 2: API-Import (empfohlen für Viel-Trader)
Kraken bietet eine leistungsstarke API-Schnittstelle. In den Kraken-Einstellungen erstellst du einen API-Key (Settings > API > Create API Key) — aktiviere nur die Berechtigung “Query Funds” und “Query Open Orders & Trades”, NICHT “Modify Orders”. Den Key und das Secret trägst du in CoinTracking oder Koinly ein. Vorteil: Automatische Synchronisation, keine manuelle CSV-Pflege.
Der “Trades”-Export enthält nur Kauf-/Verkaufs-Orders. Staking-Rewards, Einzahlungen, Auszahlungen und Gebühren fehlen. Für eine vollständige Steuererklärung immer den Ledgers-Export verwenden — oder die API-Anbindung, die automatisch alle Typen importiert.
Steuersoftware-Anbindung: CoinTracking & Koinly
Kraken wird von allen führenden Krypto-Steuersoftware-Anbietern vollständig unterstützt. Die manuelle Berechnung nach der FIFO-Methode ist besonders bei Kraken-Nutzern mit vielen Trades und Staking nicht praktikabel.
CoinTracking + Kraken
- CSV-Import: Ja (Ledgers + Trades)
- API-Import: Ja (automatisch)
- Futures/Margin: Unterstützt
- Staking-Erkennung: Automatisch
- 10% Rabatt über MissCrypto
Koinly + Kraken
- CSV-Import: Ja (Ledgers + Trades)
- API-Import: Ja (automatisch)
- Futures/Margin: Unterstützt
- Staking-Erkennung: Automatisch
- 800+ Börsen unterstützt
Beide Tools berechnen Gewinne nach dem FIFO-Prinzip (First In, First Out) — die in Deutschland vorgeschriebene Standard-Bewertungsmethode. Kraken-spezifisch werden Futures, Margin-Trades und Staking-Rewards korrekt erkannt und separiert.
Häufige Fehler und Steuerfallen bei Kraken
Steuer-Optimierung: Haltefrist & Verlustverrechnung
Auch bei intensivem Kraken-Handel gibt es legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu minimieren:
Haltefrist nutzen
Halte Coins mindestens 1 Jahr und 1 Tag. Dann sind Gewinne steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei Kraken-Staking: Die Haltefrist verlängert sich laut BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nicht auf 10 Jahre.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kraken-Trades können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden per Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen.
Tipp: Nutze den Steuersatz-Optimierer, um deinen tatsächlichen Grenzsteuersatz auf Krypto-Gewinne zu berechnen. Bei niedrigem Gesamteinkommen kann die effektive Steuerlast deutlich unter 42% liegen.
DAC8 & Meldepflicht: Was Kraken meldet
Obwohl Kraken eine US-Börse ist, verfügt sie über eine EU-Lizenz (irische Entity). Über diese Entity meldet Kraken ab 2026 automatisch an die irische Steuerbehörde, die die Daten an das deutsche Finanzamt weiterleitet.
Gemeldete Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, alle Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Tausch, Staking), Gesamtvolumen pro Kryptowährung in EUR und Wallet-Adressen. Es gibt keine Mindestgrenze — auch kleine Beträge werden gemeldet.
Die erste Meldung erfolgt 2027 für das Steuerjahr 2026. Ab 2027 greift zusätzlich das CARF-Framework, das auch US-Meldedaten (IRS) mit europäischen Steuerbehörden austauscht. Wer proaktiv und korrekt meldet, hat nichts zu befürchten.
Fazit & nächste Schritte
Kraken bietet hervorragende Export-Möglichkeiten — sowohl CSV als auch API. Der wichtigste Tipp: Nutze immer den Ledgers-Export (nicht Trades), um alle Transaktionstypen inkl. Staking zu erfassen. Mit CoinTracking oder Koinly dauert die Steuererklärung nur wenige Minuten.
Deine Checkliste:
- Kraken Ledgers-Export als CSV herunterladen oder API verbinden
- Alle Sub-Accounts und Futures-Konten einbeziehen
- Daten in CoinTracking oder Koinly importieren
- Steuerbericht generieren und auf Vollständigkeit prüfen
- Trading-Gewinne in Anlage SO (§ 23 EStG), Staking in § 22 Nr. 3 EStG eintragen
- Steuererklärung einreichen — bevor das Finanzamt die DAC8-Daten erhält
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Haftungsausschluss (Stand: 2026): Dieser Artikel dient ausschließlich zur unverbindlichen Erstorientierung und stellt keine Steuerberatung i.S.d. § 2 StBerG dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Steuergesetze können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.