Kraken Steuern 2026
Steuererklärung, CSV-Export und DAC8-Meldepflicht — der komplette Guide für Kraken-Nutzer in Deutschland.
Kraken Steuern: Der komplette Guide
Warum Kraken Steuern 2026 wichtiger denn je sind
Kraken ist eine der ältesten und renommiertesten Krypto-Börsen weltweit. Die 2011 in San Francisco gegründete Plattform ist in Deutschland gut etabliert und bietet ein breites Spektrum an Handelsmöglichkeiten — von Spot-Trading über Staking bis zu Futures. Doch auch für Kraken-Nutzer gilt: Ab dem 1. Januar 2026 greift die DAC8-Richtlinie, die eine automatische Meldung von Transaktionsdaten an europäische Steuerbehörden vorschreibt.
Kraken meldet über seine irische EU-Entity an die irische Steuerbehörde, die die Daten im Rahmen des automatischen EU-Datenaustauschs an das deutsche Finanzamt weiterleitet. Das Finanzamt weiß also, was du auf Kraken gehandelt hast — bevor du deine Steuererklärung abgibst. Ab 2027 kommt mit dem CARF-Framework der OECD eine weitere globale Meldeschicht hinzu.
Die gute Nachricht: Kraken bietet exzellente Export-Funktionen (CSV und API), die von allen gängigen Steuersoftware-Anbietern unterstützt werden. Dieser Guide zeigt dir jeden Schritt — vom Export bis zur fertigen Steuererklärung.
Steuerrelevante Transaktionen bei Kraken
Kraken bietet viele Funktionen — nicht alle sind steuerrelevant. Hier die Übersicht:
| Transaktion | Steuerrelevant? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Spot-Kauf | Nein (nur Anschaffung) | Dokumentationspflicht |
| Spot-Verkauf innerhalb 1 Jahr | Ja — steuerpflichtig | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Spot-Verkauf nach > 1 Jahr | Nein — steuerfrei | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Ja — wie Verkauf + Kauf | § 23 EStG |
| Staking-Rewards | Ja — sonstige Einkünfte | § 22 Nr. 3 EStG |
| Futures / Margin-Trades | Ja — steuerpflichtig | § 23 EStG / § 20 EStG |
| Einzahlung (EUR/Krypto) | Nein | — |
| Auszahlung (EUR/Krypto) | Nein (nur Dokumentation) | — |
Wichtig: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 1.000 Euro pro Jahr (Wachstumschancengesetz, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Achtung: Diese Grenze gilt für alle Börsen zusammen — nicht nur für Kraken. Für Staking-Rewards gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG, BMF-Schreiben vom 6. März 2025).
Schritt-für-Schritt: Kraken Transaktionshistorie exportieren
Kraken bietet zwei Export-Typen: Trades (nur Kauf/Verkauf) und Ledgers (vollständig). Für die Steuererklärung brauchst du den Ledgers-Export:
Methode 1: Ledgers CSV-Export (empfohlen)
Methode 2: API-Import (empfohlen für Viel-Trader)
Kraken bietet eine leistungsstarke API-Schnittstelle. In den Kraken-Einstellungen erstellst du einen API-Key (Settings > API > Create API Key) — aktiviere nur die Berechtigung “Query Funds” und “Query Open Orders & Trades”, NICHT “Modify Orders”. Den Key und das Secret trägst du in CoinTracking oder Koinly ein. Vorteil: Automatische Synchronisation, keine manuelle CSV-Pflege.
Der “Trades”-Export enthält nur Kauf-/Verkaufs-Orders. Staking-Rewards, Einzahlungen, Auszahlungen und Gebühren fehlen. Für eine vollständige Steuererklärung immer den Ledgers-Export verwenden — oder die API-Anbindung, die automatisch alle Typen importiert.
Steuersoftware-Anbindung: CoinTracking & Koinly
Kraken wird von allen führenden Krypto-Steuersoftware-Anbietern vollständig unterstützt. Die manuelle Berechnung nach der FIFO-Methode ist besonders bei Kraken-Nutzern mit vielen Trades und Staking nicht praktikabel.
CoinTracking + Kraken
- CSV-Import: Ja (Ledgers + Trades)
- API-Import: Ja (automatisch)
- Futures/Margin: Unterstützt
- Staking-Erkennung: Automatisch
- 10% Rabatt über MissCrypto
Koinly + Kraken
- CSV-Import: Ja (Ledgers + Trades)
- API-Import: Ja (automatisch)
- Futures/Margin: Unterstützt
- Staking-Erkennung: Automatisch
- 800+ Börsen unterstützt
Beide Tools berechnen Gewinne nach dem FIFO-Prinzip (First In, First Out) — die in Deutschland vorgeschriebene Standard-Bewertungsmethode. Kraken-spezifisch werden Futures, Margin-Trades und Staking-Rewards korrekt erkannt und separiert.
Häufige Fehler und Steuerfallen bei Kraken
Steuer-Optimierung: Haltefrist & Verlustverrechnung
Auch bei intensivem Kraken-Handel gibt es legale Möglichkeiten, deine Steuerlast zu minimieren:
Haltefrist nutzen
Halte Coins mindestens 1 Jahr und 1 Tag. Dann sind Gewinne steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei Kraken-Staking: Die Haltefrist verlängert sich laut BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nicht auf 10 Jahre.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kraken-Trades können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden per Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen.
Tipp: Nutze den Steuersatz-Optimierer, um deinen tatsächlichen Grenzsteuersatz auf Krypto-Gewinne zu berechnen. Bei niedrigem Gesamteinkommen kann die effektive Steuerlast deutlich unter 42% liegen.
DAC8 & Meldepflicht: Was Kraken meldet
Obwohl Kraken eine US-Börse ist, verfügt sie über eine EU-Lizenz (irische Entity). Über diese Entity meldet Kraken ab 2026 automatisch an die irische Steuerbehörde, die die Daten an das deutsche Finanzamt weiterleitet.
Gemeldete Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID, alle Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Tausch, Staking), Gesamtvolumen pro Kryptowährung in EUR und Wallet-Adressen. Es gibt keine Mindestgrenze — auch kleine Beträge werden gemeldet.
Die erste Meldung erfolgt 2027 für das Steuerjahr 2026. Ab 2027 greift zusätzlich das CARF-Framework, das auch US-Meldedaten (IRS) mit europäischen Steuerbehörden austauscht. Wer proaktiv und korrekt meldet, hat nichts zu befürchten.
Fazit & nächste Schritte
Kraken bietet hervorragende Export-Möglichkeiten — sowohl CSV als auch API. Der wichtigste Tipp: Nutze immer den Ledgers-Export (nicht Trades), um alle Transaktionstypen inkl. Staking zu erfassen. Mit CoinTracking oder Koinly dauert die Steuererklärung nur wenige Minuten.
Deine Checkliste:
- Kraken Ledgers-Export als CSV herunterladen oder API verbinden
- Alle Sub-Accounts und Futures-Konten einbeziehen
- Daten in CoinTracking oder Koinly importieren
- Steuerbericht generieren und auf Vollständigkeit prüfen
- Trading-Gewinne in Anlage SO (§ 23 EStG), Staking in § 22 Nr. 3 EStG eintragen
- Steuererklärung einreichen — bevor das Finanzamt die DAC8-Daten erhält
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Steffi ist promovierte Medizinerin (Dr. med.), führte eine eigene Praxis für Schmerztherapie und ist seit 2021 selbst in Bitcoin, XRP und Ethereum investiert. Mit MissCrypto erreicht sie über 110.000 Menschen, gewann 2025 den BTC-ECHO Award als „Best Educator of Crypto" und schrieb das Buch „Der Krypto Kompass". Sie macht komplexe Themen verständlich, ehrlich und ohne Hype.
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Haftungsausschluss (Stand: 2026): Dieser Artikel dient ausschließlich zur unverbindlichen Erstorientierung und stellt keine Steuerberatung i.S.d. § 2 StBerG dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Steuergesetze können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

