FIFO bei Krypto: Steuerberechnung, Beispiel, BMF-Regeln
Wie die FIFO-Methode bei Krypto-Steuern funktioniert, was das BMF-Schreiben 2025 ändert und wie du die Haltefrist optimal nutzt
Definition
FIFO (First In, First Out) ist das vom BMF empfohlene Verbrauchsfolgeverfahren für Kryptowährungen. Es bestimmt, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst als verkauft gelten. FIFO beeinflusst sowohl die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns als auch die Frage, ob die steuerfreie 12-Monats-Haltefrist erreicht ist.
FIFO steht für First In, First Out: Die zuerst gekauften Einheiten einer Kryptowährung gelten steuerlich als zuerst verkauft. Das ist entscheidend für zwei Fragen: Wie hoch ist der steuerpflichtige Gewinn? Und ist die steuerfreie 12-Monats-Haltefrist nach § 23 EStG erreicht? Das Bundesfinanzministerium (BMF) empfiehlt FIFO als Standard-Verbrauchsfolgeverfahren für Kryptowährungen. Das aktualisierte BMF-Schreiben vom März 2025 bestätigt diese Empfehlung und führt verschärfte Nachweispflichten ein.
FIFO vs. LIFO vs. Durchschnittsmethode
| Methode | Prinzip | Status in Deutschland | Steuerlicher Effekt |
|---|---|---|---|
| FIFO | Zuerst gekauft = zuerst verkauft | Vom BMF empfohlen, Standard | Älteste Coins zuerst, Haltefrist oft erreicht |
| LIFO | Zuletzt gekauft = zuerst verkauft | FG Nürnberg: zulässig (Jan. 2025) | Höhere Anschaffungskosten, weniger Gewinn |
| HIFO | Teuerster Kauf zuerst verkauft | Nicht ausdrücklich erlaubt | Maximiert Anschaffungskosten |
| Durchschnitt | Durchschnittlicher Kaufpreis | Vom BMF für Wertermittlung erlaubt | Einfache Berechnung, keine Optimierung |
Das Finanzgericht Nürnberg entschied im Januar 2025 (Az. 3 K 760/22) gegen die BMF-Auffassung: LIFO sei zulässig, da es keine spezielle gesetzliche Regelung für Kryptowährungen gebe. Dieses Urteil ist noch nicht höchstrichterlich bestätigt, eine Revision ist möglich. Bis dahin bleibt FIFO die sichere Wahl für die Steuererklärung.
Rechenbeispiel: FIFO in der Praxis
Ein konkretes Beispiel mit drei Bitcoin-Käufen und einem Teilverkauf:
Käufe: Januar 2024: 0,5 BTC zu 40.000 EUR (= 20.000 EUR). Juni 2024: 0,3 BTC zu 60.000 EUR (= 18.000 EUR). Oktober 2024: 0,2 BTC zu 55.000 EUR (= 11.000 EUR).
Verkauf im Mai 2025: 0,6 BTC zu 90.000 EUR (= 54.000 EUR Erlös).
FIFO-Zuordnung: Zuerst werden die 0,5 BTC aus Januar 2024 verkauft (Anschaffungskosten: 20.000 EUR), dann 0,1 BTC aus dem Juni-Kauf (Anschaffungskosten: 6.000 EUR). Gesamte Anschaffungskosten: 26.000 EUR. Gewinn: 28.000 EUR.
Haltefrist-Effekt: Die 0,5 BTC aus Januar 2024 wurden über 12 Monate gehalten, dieser Anteil ist steuerfrei. Nur die 0,1 BTC aus Juni 2024 (unter 12 Monate) sind steuerpflichtig: 9.000 EUR Erlös minus 6.000 EUR Anschaffung = 3.000 EUR steuerpflichtiger Gewinn. FIFO ist hier vorteilhaft: Die ältesten Coins werden zuerst „verbraucht" und haben die Haltefrist eher erreicht.
BMF-Schreiben März 2025: Was sich ändert
Das aktualisierte BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bringt wichtige Klarstellungen. Die Methodenhierarchie lautet: Primär Einzelbetrachtung pro Einheit (wenn technisch möglich), für die Haltefrist FIFO, für die Wertermittlung wahlweise FIFO oder Durchschnittsmethode.
Jede Wallet und Börse wird als separates Depot behandelt. Bestände verschiedener Wallets dürfen nicht vermischt werden. Innerhalb einer Wallet muss die gewählte Methode beibehalten werden, bis alle Coins einer Handelsbezeichnung vollständig veräußert sind. Erst dann darf bei Neuerwerb eine andere Methode gewählt werden.
Die Nachweispflichten wurden verschärft: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Walletbestände zum 31. Dezember dokumentiert vorliegen. Lückenlose Belege mit Kauf-/Verkaufszeitpunkt, EUR-Kursen, Plattform, Wallet-Adresse und Transaktions-Hashes sind Pflicht. Bei Lücken kann das Finanzamt Gewinne schätzen, Geldbußen bis 5.000 EUR pro Verstoß sind möglich. Bei Gewinnen über 500.000 EUR pro Jahr gilt eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht.
Häufige Fehler und Fallstricke
Krypto-zu-Krypto-Tausch ignoriert: Jeder Swap (z. B. BTC zu ETH) ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang, auch wenn nie Euro auf dem Konto landen. Viele Anleger übersehen das.
Freigrenze als Freibetrag missverstanden: Die 1.000 EUR (seit 2024) sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 1.001 EUR Gewinn wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der eine Euro darüber.
Wallets vermischt: Bestände verschiedener Wallets dürfen nicht in einen FIFO-Pool geworfen werden. Jede Wallet ist ein eigenes Depot mit eigener FIFO-Reihenfolge.
Transfers als Verkauf gebucht: Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf. Die Anschaffungskosten und das Kaufdatum werden übertragen. Steuer-Tools wie CoinTracking oder Blockpit erkennen Transfers automatisch.
Steuer-Tools und Wallet-Strategie
CoinTracking ist der Marktführer in Deutschland mit über 110 Exchange-APIs und automatischer FIFO-Berechnung. Blockpit erstellt vorausgefüllte Steuererklärungen (Anlage SO) und ist KPMG-geprüft. Beide Tools unterstützen FIFO, LIFO und die Durchschnittsmethode und berechnen automatisch über mehrere Wallets hinweg. Staking- und Lending-Erträge werden ebenfalls korrekt erfasst und der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Steuersatz zugeordnet.
Eine bewusste Wallet-Trennung kann steuerlich sinnvoll sein: Langfrist-Positionen in einer Cold Wallet halten (Haltefrist läuft), Trading-Positionen auf einer Börse. Da jede Wallet separat nach FIFO bewertet wird, „verbrauchen" kurzfristige Trades auf der Börse nicht die steuerfreien Langfrist-Coins in der Cold Wallet.
Trenne deine Langfrist-Coins konsequent von deinen Trading-Positionen, am besten auf verschiedenen Wallets. So nutzt du die 12-Monats-Haltefrist optimal, ohne dass kurzfristige Trades deine steuerfreien Bestände „aufbrauchen". Ein Steuer-Tool wie CoinTracking oder Blockpit macht die FIFO-Berechnung automatisch und dokumentiert alles für das Finanzamt.
Ist FIFO bei Krypto-Steuern Pflicht?
FIFO ist die vom BMF empfohlene Methode, aber nicht die einzige erlaubte. Das BMF-Schreiben vom März 2025 lässt auch die Durchschnittsmethode für die Wertermittlung zu. Das Finanzgericht Nürnberg hat im Januar 2025 zusätzlich LIFO als zulässig erklärt, dieses Urteil ist aber noch nicht höchstrichterlich bestätigt. FIFO bleibt die sicherste Wahl, wenn man Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden möchte.
Wie wirkt sich FIFO auf die 12-Monats-Haltefrist aus?
FIFO ist für die Haltefrist oft vorteilhaft: Da die ältesten Coins zuerst als verkauft gelten, haben diese die 12-Monats-Frist eher erreicht und sind damit steuerfrei. Wer zum Beispiel im Januar 2024 Bitcoin kauft und im Februar 2025 verkauft, hat nach FIFO die Haltefrist überschritten. Wichtig: Jede Wallet wird separat betrachtet, eine strategische Wallet-Trennung kann die Steuerbelastung deutlich senken.
Was passiert bei der 1.000-EUR-Freigrenze mit FIFO?
Die Freigrenze von 1.000 EUR (seit 2024) gilt für alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen, nicht nur Krypto. FIFO kann dazu führen, dass der berechnete Gewinn höher ausfällt als bei LIFO, weil die ältesten (oft günstigsten) Coins zuerst verkauft werden. Wichtig: Die 1.000 EUR sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn bei 1.001 EUR, wird der gesamte Betrag besteuert.
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Über die Autorin

Dr. Stephanie Morgenroth
Steffi ist promovierte Medizinerin, Krypto-Investorin seit 2021 und erreicht mit MissCrypto über 100.000 Menschen auf Social Media. Sie macht komplexe Themen wie Bitcoin, DeFi und Krypto-Steuern verständlich, ehrlich, unabhängig und ohne Hype.
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